Nutzungsordnung des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium)

Gültig ab 1.1.2022 und erstellt in Anlehnung an das „Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen“ in: Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag
und Ministerium für Kultus-, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.): Multimedia-Empfehlungen, 2002, S. 50. und dem Muster Nutzungsordnung
zur Verwendung von schuleigener Informations- und
Kommunikationstechnik
des Kultusministerium unter https://it.kultus-bw.de

Pädagogisches Netzwerk, technische Infrastruktur, Computer, Tablets, Computerräume, WLAN

Grundsätzliches: Für die Nutzung der technischen Dienste des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium) steht Ihnen ein Zugang zum Seminarintranet, zur Lernplattform Moodle und zum Internet zur Verfügung. Des Weiteren steht Ihnen eine Internet-Anbindung der genannten Dienste und ein WLAN im Seminargebäude zur Verfügung. Alle Beteiligten sind aufgefordert, zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.

Zugang mit Passwort

Bereitgestellte Dienste

Dienstliche E-Mail-Adresse

Neben den oben genannten Diensten wird eine dienstliche E-Mail-Adresse bei BelWü zur Verfügung gestellt. Diese ist für die dienstliche E-Mail-Kommunikation zu nutzen. Das bereitgestellte Kennwort für die erste Anmeldung bei BelWü ist unmittelbar nach der ersten Anmeldung in ein individuelles Kennwort abzuändern.

Verbotene Nutzungen

Datenschutz und Datensicherheit

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Die Foto-, Audio- und Videofunktionalität insbesondere der Tablets darf nur dann im Rahmen der Ausbildung genutzt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:

Nutzung von Videokonferenzsystemen (z. B. BigBlueButton)

Teilnehmende

An einer Videokonferenz dürfen nur die dazu berechtigten Personen teilnehmen. Es ist generell untersagt, dass Dritte (Lebenspartner, Kinder, Eltern, Freunde Geschwister etc.) bei der Videokonferenz zuhören, zusehen oder sonstge Art und Weise einen Einblick in die Kommunikation erhalten.

Aufnahmen/Mitschnitte

Eine Video- oder Tonaufnahme einer Videokonferenz oder das Anfertigen eines Bildschirmfotos (im Folgenden Aufnahme genannt) ist ohne die Einwilligung aller Beteiligten untersagt. Gleiches gilt für das Speichern eines Chat-Verlaufs. Bei der Anfrage zur  Einwilligung muss der Zweck und der Verbreitungsgrad der Aufnahme den Beteiligten mitgeteilt werden (z. B. als Protokoll einer Fachsitzung innerhalb des Personenkreises). Soll die Aufnahme über den eingeschränkten Personenkreis eines entsprechenden Moodle-Raumes hinaus genutzt werden, ist eine schriftliche Einwilligung einzuholen.

Soll die Aufnahme nachträglich über den mitgeteilten Verwendungszweck hinaus genutzt werden, muss eine erneute Einwilligung für den erweiterten Zweck von allen Betroffenen eingeholt werden.

Bei einer Videokonferenz, die ein verpflichtendes Dienstgeschäft darstellt (z. B. Dienstbesprechung, reguläre Fachsitzung) ist die Speicherung der Teilnehmerliste ohne Einwilligung der Teilnehmenden möglich. Bei freiwilligen Dienstgeschäften (z. B. Fortbildung) muss zur Speicherung der Teilnehmerliste die Einwilligung aller Teilnehmenden erfolgen.

Von einer regelmäßigen Aufnahme von Webinarinhalten sollte abgesehen werden. Eine Aufnahme bedarf stets eines anlassbezogenen konkreten Zweckes.

Download

Der Download von Präsentationen, Audio- oder Videomaterial ist nur gestattet, wenn dies durch den jeweils verantwortlichen Präsentator ausdrücklich gestattet wurde.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Nutzung und Schutz der Geräte

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Versenden und Veröffentlichen von Informationen in das Internet

Besondere Hinweise zur Nutzung der E-Learning-Plattform „Moodle“

E-Mail:

Jeder Nutzer ist selbst für den Erhalt und die Verarbeitung von E-Mails aus Moodle (z.B. den Nachrichtenforen) verantwortlich. Die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse ist nicht zulässig. Das Abschalten von E-Mail in den Profileinstellungen/den Foren entbindet nicht von der Pflicht, sich selbständig über alle aktuellen Vorgänge im Kursraum und Anweisungen der Kursleitung zu informieren.

Kursräume und Kursleiter:

Alle Kursleiter sperren nach der Einschreibefrist ihre Kursräume über die kursspeziefischen Einstellung „Einschreibung möglich: Nein“ bzw. ermöglichen den Zugang nur mit einem Passwort. Dritte werden zu Kursräumen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Seminarleitung zugelassen. Der dazu notwendige persönliche Zugang wird vom Moodleadministrator eingerichtet. Ein anonymer Gastzugang ist grundsätzlich nicht möglich.

Kursleiter können in Ihren Kursräumen die Daten der Nutzer ihres Kursraumes einsehen. Die NutzerInnen der Kursräume werden mit dieser Nutzungsordnung über diese Möglichkeit informiert. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben verarbeitet werden. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben werden.

Nutzungsberechtigung