===== Fachbezogene Regelungen ===== **Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP)**\\ Es ist grundsätzlich möglich, in den jeweils fachspezifischen Teilen des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik (IMP) unterrichtspraktische Prüfungen unter Berücksichtigung der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_der_lehrproben|Verteilung der Lehrproben]] und unten stehender fachspezifischer Regelungen abzulegen. * Im Falle von Mathematik und Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Mathematik- oder Physikunterricht abgelegt wird. Maximal ein Prüfungsteil kann folglich je Fach im Profilfach abgelegt werden. * Im Falle von Informatik gibt es keine Einschränkungen für das Ablegen unterrichtspraktischer Prüfungen im Profilfach IMP. **Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)**\\ Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich. \\ **Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft**\\ In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen.