===== Prüfungskommission - Prüfer, Fremdprüfer, Vorsitzender===== Die Prüfungskommission bei der Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe) setzt sich zusammen aus dem Prüfer bzw. dem Fremdprüfer und dem Prüfungsvorsitzenden. Der Prüfer ist der eigene Ausbilder im jeweiligen Fach am Seminar. \\ Nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (1) GymPO]] nimmt in jedem Fach der eigene Ausbilder an einer Lehrprobe als Prüfer teil; in der zweiten Lehrprobe (Fremdprüfung) nimmt ein anderer Ausbilder im entsprechenden Fach teil (= Fremdprüfer, nicht der eigene Ausbilder am Seminar). Das LLPA teilt aufgrund des Vorschlags des Seminars mit, welche Lehrprobe von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Die Fremdprüfung findet in der Regel in der Unter- bzw. Mittelstufe statt. \\ Der Prüfungsvorsitzende wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgesetzt und nimmt beide Lehrproben in einem Fach ab. \\ Die Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes zur [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_der_lehrproben|Verteilung der Lehrproben]] auf die Lehrprobenzeiträume enthält Namen und Adressen (Dienst- bzw. Privatadressen) des jeweiligen Prüfers bzw. Fremdprüfers und des Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch des kirchlichen Vertreters).Wenn ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach ausgebildet wird, erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über den Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach.