===== Das Mentorat =====
Die Ausbildung an der Schule und damit auch das Mentorat sind in der [[https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=GymLehrPrO_BW_!_13 | GymPO § 13]] geregelt.\\
Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem Seminar einen betreuenden Lehrer zum Mentor, der in der Regel mindestens ein Fach mit dem Referendar gemeinsam hat.
Der Mentor ist tätig in Betreuung, Beratung und Beurteilung.\\
Der Mentor hat eine zentrale Funktion in der schulischen Ausbildung des Referendars.
==== Die Aufgabenbereiche des Mentors sind (in Anlehnung an § 13 (2)): ====
* die Begleitung des Referendars während der gesamten 18 Monate.
* die allgemeine Einführung in den Schulalltag.
* die Koordination der Ausbildung in Abstimmung mit dem Schulleiter einschließlich der Zuweisung zu geeigneten Fachlehrern auf den verschiedenen Stufen des Gymnasiums.
* ein kontinuierlicher Austausch zwischen Mentor und begleitenden Fachlehrern zum Entwicklungsstand des Referendars
* eine kontinuierliche Betreuung und Beratung des Referendars (genau wie der Schulleiter kann er jederzeit den Unterricht des Referendars besuchen).
* die Kooperation mit den Seminarausbildern, insbesondere mit dem Tutor.
* die Beteiligung bei der schriftlichen Beurteilung des Referendars durch den Schulleiter (§ 13 (5) Satz 1).
{{ :portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:mentorat:vd_18_mentorat.png?800 |}}