= Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung = Befreiungen von Seminarveranstaltungen und die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen. In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden: * Teilnahme an schulischen Veranstaltungen an Tagen mit Seminarveranstaltungen * Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule (an Tagen mit Seminarveranstaltungen **oder** an einem regulären Unterrichtstag) * private Anlässe Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen ({{:portfolio:referendariat:erster_aa:antrag_beurlaubung.pdf|Formblatt}}) wird schriftlich oder per E-Mail (Formblatt mit Unterschrift) über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt.\\ \\ Nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+9&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 9 GymPO]] haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.\\ \\ Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung! \\ **Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen** ^Grund / Veranstaltung ^ erster Ausbildungsabschnitt ^ zweiter Ausbildungsabschnitt ^ | Wandertag / Exkursion / Projekttage | keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung | | Kollegenausflug | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung| | GLK / Fachkonferenz | keine Befreiung | Befreiung (verpflichtende Teilnahme an GLK/Fachkonferenz)| | Schullandheim / Klassenfahrt | in der Regel keine Befreiung | möglich (nach der Prüfungsphase)| | Fortbildungen, Kurse, Tagungen| in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |