Am Tag einer Prüfungslehrprobe sind die betroffenen Referendare von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit. Für den Fall, dass im Lehrprobenzeitraum noch Seminarsitzungen stattfinden, sind nach einer landesweit ausgesprochenen Regelung der Seminarleiter alle Referendare im Rahmen des sogenannten Drei-Tages-Zeitraumes von allen Seminarveranstaltungen befreit. Das heißt, wer am Dienstag eine Lehrprobe hat, erfährt am Freitag der Vorwoche davon. Ab diesem Zeitpunkt ist die betreffende Person von dem Seminarbesuch befreit - einschließlich des Tages der Lehrprobe.