Vor dem Prüfungszeitraum kann die so genannte „Leihklasse“ (temporär/befristet selbstständiger Unterricht) unterrichtet werden. Mit dem Beginn des entsprechenden Lehrprobenzeitraums erhält der Referendar einen befristet selbstständigen Lehrauftrag. Der Referendar unterrichtet die übernommene „Leihklasse“ temporär selbstständig, d.h. der eigentliche Fachlehrer darf sich dann nicht in der Klasse aufhalten.
Nach erfolgter Lehrprobe unterrichtet der Referendar selbstverständlich die Unterrichtseinheit entsprechend dem Themenverteilungsplan zu Ende. Auch nach der Lehrprobe nimmt in der befristet selbstständig unterrichteten Klasse der Fachlehrer nicht am Unterricht teil.