Schwerbehinderte und gleichgestellte Referendare erhalten Nachteilsausgleiche: 
-  Die Ankündigung der unterrichtspraktischen Prüfung erfolgt 3 Tage früher, also 6 Werktage vor der Prüfung. 
-  Außerdem kann auf Wunsch des Referendars vor der Prüfung ein Gespräch stattfinden (ggf. unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung) bzgl. der behinderungsbedingten Auswirkungen auf die anstehende Prüfung.