Schwerbehinderte und gleichgestellte Referendare erhalten Nachteilsausgleiche:
Die Ankündigung der unterrichtspraktischen Prüfung erfolgt 3 Tage früher, also 6 Werktage vor der Prüfung.
Außerdem kann auf Wunsch des Referendars vor der Prüfung ein Gespräch stattfinden (ggf. unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung) bzgl. der behinderungsbedingten Auswirkungen auf die anstehende Prüfung.