Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem Fach

Im zusätzlichen Fach wird eine Lehrprobe abgelegt (§ 29 (3)). Die Lehrprobe soll in der höchsten Schulstufe stattfinden, für die die Fakultas erworben werden soll (Zusätzliches Fach mit Beifachanforderung eine Lehrprobe in der Mittelstufe / mit Hauptfachanforderung eine Lehrprobe in der Oberstufe). Prüfer für die Lehrprobe im zusätzlichen Fach ist der eigene Ausbilder.

Fall C: zwei Hauptfächer + zusätzliches Hauptfach

In den ersten beiden Pflichtfächern (zwei Hauptfächer) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall A1 bzw. A2 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).

Fall D1: zwei Hauptfächer + zusätzliches Beifach

In den ersten beiden Pflichtfächern (zwei Hauptfächer) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall A1 bzw. A2 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).

Fall D2: ein Hauptfach und ein Beifach + zusätzliches Hauptfach

In den ersten beiden Pflichtfächern (ein Hauptfach und ein Beifach) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall B1, B2 oder B3 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).

Fall E: ein Hauptfach und ein Beifach + zusätzliches Beifach

In den ersten beiden Pflichtfächern (ein Hauptfach und ein Beifach) erfolgt die Verteilung der vier Lehrproben nach Fall B1, B2 oder B3 (vgl. Verteilung UPP bei zwei Pflichtfächern).


Übersicht (2 Pflichtfächer + zusätzlichem Fach)

Fall Fächer (1) 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer (2)
C / A1 1. Hauptfach Oberstufe Unterstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2. Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Hauptfach Oberstufe Ausbilder
C / A2 1. Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2. Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Hauptfach Oberstufe Ausbilder
D2 / B1 Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe (3) 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Unterstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Hauptfach Oberstufe Ausbilder
D2 / B2 Hauptfach Oberstufe Unterstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Mittelstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Hauptfach Oberstufe Ausbilder
D2 / B3 Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Mittelstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Hauptfach Oberstufe Ausbilder
E / B1 Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe (3) 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Unterstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Beifach Unter- oder Mittelstufe (3) Ausbilder
E / B2 Hauptfach Oberstufe Unterstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Mittelstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Beifach Unter- oder Mittelstufe (3) Ausbilder
E / B3 Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Mittelstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
zusätzliches Beifach Unter- oder Mittelstufe (3) Ausbilder

Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
Fach mit Hauptfachanforderung = Lehrbefähigung für Klasse 5 bis einschließlich Jahrgangsstufen; Fach mit Beifachanforderung = Lehrbefähigung für Klassen 5 - 9 (G8) bzw. 5 - 10 (G9)
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.