In jedem der beiden Fächer sind zwei unterrichtspraktische Prüfungen abzulegen, jeweils eine davon in der Oberstufe. Die beiden übrigen werden so in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt, dass alle in diesen Fächern prüfbaren Schulstufen des Gymnasiums berücksichtigt sind.
Im Hauptfach ist eine unterrichtspraktische Prüfung in der Oberstufe verbindlich, die zweite erfolgt in der Unter- oder Mittelstufe. Im Beifach findet je eine unterrichtspraktische Prüfung in der Unter- und Mittelstufe statt. Sollte die Prüfung fachbedingt in der Unterstufe nicht möglich sein, sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
Fall | Fächer (1) | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
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A1 | 1. Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
A2 | 1. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
B1 | Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Unterstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
B2 | Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
B3 | Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
Fach mit Hauptfachanforderung = Lehrbefähigung für Klasse 5 bis einschließlich Jahrgangsstufen; Fach mit Beifachanforderung = Lehrbefähigung für Klassen 5 - 9 (G8) bzw. 5 - 10 (G9)
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.