Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern

Fall A: Zwei Hauptfächer

In jedem der beiden Fächer sind zwei unterrichtspraktische Prüfungen abzulegen, jeweils eine davon in der Oberstufe. Die beiden übrigen werden so in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt, dass alle in diesen Fächern prüfbaren Schulstufen des Gymnasiums berücksichtigt sind.

Fall B: Ein Hauptfach und ein Fach mit Beifachanforderung (Beifach)

Im Hauptfach ist eine unterrichtspraktische Prüfung in der Oberstufe verbindlich, die zweite erfolgt in der Unter- oder Mittelstufe. Im Beifach findet je eine unterrichtspraktische Prüfung in der Unter- und Mittelstufe statt. Sollte die Prüfung fachbedingt in der Unterstufe nicht möglich sein, sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.


Übersicht (2 Pflichtfächer)

Fall Fächer (1) 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer (2)
A1 1. Hauptfach Oberstufe Unterstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2. Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
A2 1. Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2. Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
B1 Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe (3) 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Unterstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
B2 Hauptfach Oberstufe Unterstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Mittelstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
B3 Hauptfach Oberstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
Beifach Mittelstufe Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer

Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
Fach mit Hauptfachanforderung = Lehrbefähigung für Klasse 5 bis einschließlich Jahrgangsstufen; Fach mit Beifachanforderung = Lehrbefähigung für Klassen 5 - 9 (G8) bzw. 5 - 10 (G9)
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.