Das Mentorat

Die Ausbildung an der Schule und damit auch das Mentorat sind in der GymPO § 13 geregelt.

Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem Seminar einen betreuenden Lehrer zum Mentor, der in der Regel mindestens ein Fach mit dem Referendar gemeinsam hat.
Der Mentor ist tätig in Betreuung, Beratung und Beurteilung.
Der Mentor hat eine zentrale Funktion in der schulischen Ausbildung des Referendars.

Die Aufgabenbereiche des Mentors sind (in Anlehnung an § 13 (2)):