= Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung =

Befreiungen von Seminarveranstaltungen und die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen.

In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden:

Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich oder per E-Mail (Formblatt mit Unterschrift) über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt.

Nach § 9 GymPO haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.

Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!


Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen

Grund / Veranstaltung erster Ausbildungsabschnitt zweiter Ausbildungsabschnitt
Wandertag / Exkursion / Projekttage keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
Kollegenausflug in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
GLK / Fachkonferenz keine Befreiung Befreiung (verpflichtende Teilnahme an GLK/Fachkonferenz)
Schullandheim / Klassenfahrt in der Regel keine Befreiung möglich (nach der Prüfungsphase)
Fortbildungen, Kurse, Tagungen in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung