Die Exkursionen finden gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts in der Woche direkt vor der Kompaktwoche statt (etwa Mitte Juli, Dauer: 3 Tage, max. 5, wenn das Wochenende noch hinzugenommen wird). Die Exkursionen sind Teil der Ausbildung und vermitteln über das inhaltliche Programm hinaus Kenntnisse darüber, wie man mit Schülern Studienfahrten planen und gestalten kann.
Die Teilnahme an einer Exkursion ist freiwillig; Anmeldungen haben jedoch verbindlichen Charakter.
Die Beschreibungen der Exkursionsangebote mit Angaben der Ausbilder, die die jeweilige Exkursion leiten, Informationen über Ziel, Programm, Teilnehmerzahl, Zielgruppe und die voraussichtlichen Kosten sind kursspezifisch unter Kursinformationen zu finden.
Die Online-Wahl findet über die Seminarplattform moodle auf den kursspezifischen „Serviceseiten für Referendare“ statt. Das Zeitfenster der Online-Wahl wird im Januar per Mail über das Nachrichtenforum der Seminarplattform moodle bekannt gegeben.
Das Ergebnis der Exkursionswahlen soll es möglichst allen Referendaren ermöglichen, ein fachbezogenes Angebot wahrnehmen zu können. Da die Teilnehmerzahl bei den Exkursionsangeboten jedoch häufig begrenzt ist, wird nach Anmeldeschluss folgendes Auswahlverfahren durchgeführt:
Wer nur ein Angebot wählt, das ggf. sehr nachgefragt ist, läuft Gefahr, durch den Losentscheid an keiner Exkursion teilnehmen zu können. Die Wahl von nur einer Exkursion impliziert keine Zulassungspriorisierung für diese Exkursion.
Von Seminarseite gibt es eine Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 20,- € pro Exkursionstag. Wenn ein Referendar von einer Exkursion zurücktritt, sind die für den Ausbilder und die Teilnehmer dadurch möglicherweise entstehenden Mehrkosten vom Referendar zu tragen. Kann ein Referendar aus Gründen, die von den Dienstreisenden nicht zu vertreten sind, eine Exkursion nicht antreten, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen, nach dem Landesreisekostengesetz berücksichtigungsfähigen Auslagen erstattet. Es kann sinnvoll sein, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich ggf. gegen weitere Risiken für das Nichtantreten der Exkursion abzusichern.
Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet. Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz, beantragen Beamte mit dem Vordruck 42103c die A1-Bescheinigung, die sie ausgefüllt im Sekretariat zur Vorlage bei der Seminarleitung abgeben.