Die Ausbildung in Schulrecht setzt sich zusammen aus Veranstaltungen an den Ausbildungsschulen (Schulkunde) und einem Kurs am Seminar (Schulrecht) im ersten Ausbildungsabschnitt. Die Veranstaltung, die in der Regel von Schulleitern gehalten wird, dient der Einführung in die Rechte und Pflichten als Beamter und macht mit zentralen Aspekten des Schul- und Jugendrechts vertraut. Mit dem Vorkurs beginnen in mehreren Gruppen regelmäßig einmal pro Woche (montags oder freitags) 90-minütige Veranstaltungen zum Beamtenrecht. Die gesamte Ausbildung umfasst 40 Schulstunden à 45 Minuten und schließt im Juli bzw. im September mit der Schulrechtsprüfung ab.
Neben den Schulrechtskursen am Seminar findet an den Ausbildungsschulen die Ausbildung in Schulkunde statt.