===== Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie ===== * Die Prüfungsordnung sieht ein Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+20&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§20 GymPO]]) und für jedes Ausbildungsfach ein fachdidaktisches Kolloquium ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+22&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§22 GymPO]]) vor. Die Kolloquien sind Einzelprüfungen und dauern jeweils etwa 30 Minuten. * Im Vorfeld der Kolloquien muss dem Landeslehrerprüfungsamt das Formblatt "Meldung für das Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie und die fachdidaktischen Kolloquien" ({{ :portfolio:pruefung:kolloquien:meldung_kolloquien.pdf |Meldung Kolloquien }} / {{:portfolio:pruefung:kolloquien:meldung_kolloquien.docx |Meldung Kolloquien}}) über das Sekretariat des Seminars übermittelt werden. Die Referendare lassen jedem ihrer Fachdidaktik- und Pädagogik-Ausbilder am Seminar eine Kopie des Meldebogens (ohne Unterschrift) per E-Mail zukommen. Der Abgabetermin wird im "Terminplan LLPA" veröffentlicht (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). * Die Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie finden in der Regel Ende April / Anfang Mai in dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum statt (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). Der entsprechende Prüfungsplan wird im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] bekannt gegeben (Aushang im Seminar und unter [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). Der Referendar informiert die Schulleitung der Ausbildungsschule über seine konkreten Prüfungstermine. * Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen ist der {{:portfolio:referendariat:ausbildungsplan:ausbildungsplan_vd_18_gym.pdf|Ausbildungsplan VD 18 Gym}}. Für die APrOGymn (2004) wurden Kompetenzkataloge formuliert, die der Orientierung dienen können ({{:portfolio:referendariat:ausbildungsplan:kompetenzen_paed_fd_2009-05-01.pdf|Kompetenzen Kolloquien}}). * Die Note jedes einzelnen Kolloquiums wird unmittelbar nach dem Kolloquium von der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:pruefungskommission|Prüfungskommission]] festgelegt. Der Vorsitzende eröffnet auf Wunsch die Note und auf Verlangen auch die tragenden Gründe. * Wird ein Kolloquium nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil entsprechend dem ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+27&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§27 GymPO]]) einmal wiederholt werden; in der Regel im laufenden Vorbereitungsdienst. \\