===== Die Schulrechtsprüfung ===== * Die Schulrechtsprüfung findet entsprechend dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]) am Anfang des [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitts]] im September statt. Zu Beginn des Vorkurses wird der Prüfungszeitraum mitgeteilt. Der Prüfungsplan wird rechtzeitig bekannt gegeben (Aushang im Seminar und unter [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). * Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten. * Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. * Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem [[portfolio:pruefung:start#Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote|Faktor 1/30]] ein. * Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das Bestehen der Lehramtsprüfung. \\ ====Unterrichtsbefreiung==== Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen ([[portfolio:pruefung:start|Erläuterungen]]). \\ ====Wiederholung==== "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+18&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 18 (4) GymPO]])\\ Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember.