Jedes fachdidaktische Kolloquium dauert etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung. Das jeweilige Kolloquium nimmt inhaltlich seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit. In dem Fach, in dem die Dokumentation nach §19 GymPO durchgeführt wurde, nimmt das Kolloquium seinen Ausgang von einer Unterrichtseinheit, die nicht Gegenstand der Dokumentation war. (§ 22 GymPO)
Das jeweilige Thema der selbst durchgeführten Unterrichtseinheiten teilt der Referendar zum vorgegebenen Termin dem Landeslehrerprüfungsamt über das Sekretariat des Seminars über das Formblatt „Meldung für das Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie und die fachdidaktischen Kolloquien“ (Meldung Kolloquien / Meldung Kolloquien) mit.
Die Referendare lassen jedem ihrer Fachdidaktik-Ausbilder am Seminar eine Kopie des Meldebogens (ohne Unterschrift) per E-Mail zukommen.
Der Abgabetermin wird im „Terminplan LLPA“ veröffentlicht (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe "Kursinformationen").
Für die Angabe der Unterrichtseinheit der jeweiligen fachdidaktischen Kolloquien gilt grundsätzlich:
Eine tabellarische Übersicht mit Kombinationsmöglichkeiten von eigenständigem Lehrauftrag und unterrichtspraktischer Prüfung kann bei der Wahl einer zulässigen Unterrichtseinheit für das fachdidaktische Kolloquium behilflich sein.
Das Kolloquium nimmt seinen Ausgang von der jeweils angegebenen Unterrichtseinheit. Es wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den vom Referendar gemachten Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft.