Der Themenverteilungsplan weist für den jeweiligen Lehrprobenzeitraum alle Schulstunden der Lehrprobenklasse unter Angabe des Stundenthemas aus. Mit dem Themenverteilungsplan ist der gesamte Lehrprobenzeitraum abzudecken. Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden. Reine Wiederholungsstunden sind ebenfalls nicht zulässig.
Der mit dem Themenverteilungsplan einzureichende Stundenplan enthält alle Unterrichtsstunden, die im entsprechenden Lehrprobenzeitraum als eigenständiger und ggf. befristeter Lehrauftrag vorgesehen sind.
Der Referendar versendet den Themenverteilungsplan / Themenverteilungsplan und den Stundenplan / Stundenplan für den entsprechenden Lehrprobenzeitraum an die Mitglieder der Prüfungskommission; also an den Prüfer (Ausbilder am Seminar) bzw. den Fremdprüfer und an den Prüfungsvorsitzenden. Der Versand kann entweder in Papierform per Briefpost oder elektronisch per E-Mail erfolgen:
Die Adressen sind der Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes zur Verteilung der Lehrproben zu entnehmen. Die Abgabefristen für die Themenverteilungspläne der Lehrprobenzeiträume sind im Terminplan LLPA (kursspezifischer Terminplan LLPA unter "Kursinformationen") veröffentlicht. Für die Einhaltung der Abgabefrist für den Themenverteilungsplan gilt bei Versand in Papierform das Datum des Poststempels und bei elektronischem Versand das Datum des Mail-Versands.
Auf der Grundlage des Themenverteilungsplans verständigen sich Prüfer bzw. Fremdprüfer und Vorsitzender auf einen Termin für die Lehrprobe und (ggf.) auf eine Eingrenzung oder Erweiterung des geplanten Stundenthemas. In einem solchen Fall wird die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der Lehrprobe bekannt gegeben.
In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z.B. Sozialpraktikum, BOGY, Jahresausflug etc.) geachtet werden. Ist schon in der Planungsphase erkennbar, dass eine Klasse während des vorgesehenen Lehrprobenzeitraums nicht verfügbar ist, muss eine der beiden anderen Lehrproben für diesen Zeitraum vorgesehen werden.
Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen eine oder mehrere Stunden nicht wie vorgesehen gehalten werden können, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so erweitert werden, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum erreicht wird. In vorhersehbaren Fällen (noch vor Abgabe des Themenverteilungsplans) spricht der Referendar eine notwendige Anpassung des Themenverteilungsplans innerhalb des Lehrprobenzeitraums mit der Schulleitung ab.
In akuten Fällen (bereits nach der Abgabe des Themenverteilungsplans, vor oder während des Lehrprobenzeitraums) unterbreitet die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt einen schriftlich begründeten Änderungsvorschlag des Themenverteilungsplans. Das Landeslehrerprüfungsamt stellt entsprechende Änderungsbescheide den an der Prüfung beteiligten Personen zu.
Unterricht (Unterrichtsstunden pro Woche) | Anzahl der Stunden im Lehrprobenzeitraum |
---|---|
einstündig (1) | 6 |
zweistündig | 6 |
dreistündig | 9 |
vierstündig | 12 |
fünfstündig | 15 |
(1) Einstündige Fächer:
Die nach Stundentafel einstündigen Fächer (z.B. Geographie, Geschichte, Biologie) müssen während des Lehrprobenzeitraums zweistündig unterrichtet werden.