Grundsätzlich gilt: Im freiwilligen dritten Fach darf keine Dokumentation geschrieben werden. Für die Lehrprobe kann im freiwilligen dritten Fach jede Klasse gewählt werden, die der Stufe entspricht, für die die Fakultas erworben werden soll.
In den ersten beiden Hauptfächern (= Pflichtfächer) ist jeweils eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Im dritten freiwilligen Hauptfach (zusätzliches Ausbildungsfach) soll die Lehrprobe in der Oberstufe abgelegt werden. Eine vierte Lehrprobe muss auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Pflichtfach abgelegt werden, in dem die Dokumentation nicht geschrieben wird.
In den beiden Hauptfächern (= Pflichtfächern) wird eine Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt. Im Beifach soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Eine vierte Lehrprobe wird auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach abgelegt, in dem die Dokumentation nicht geschrieben wird.
Im ersten Hauptfach (Pflichtfach) wird eine Lehrprobe auf der Oberstufe und eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe abgelegt. Im Beifach (=Pflichtfach) soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Im freiwilligen Hauptfach soll die Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt werden.
Im Hauptfach wird eine Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt. In den Beifächern soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Die vierte Lehrprobe wird auf der Unter- oder Mittelstufe im
Hauptfach abgelegt.
Fall | Fächer (1) | Dokumentation | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
---|---|---|---|---|---|
C | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
3.Hauptfach | (4) | Oberstufe (5) | - | Ausbilder | |
D1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
3.Beifach | (4) | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | |
D2 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2.Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | ||
3.Hauptfach | (4) | Oberstufe (5) | - | Ausbilder | |
D3 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | |
3.Hauptfach | (4) | Oberstufe (5) | - | Ausbilder | |
E1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2.Beifach | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | ||
3.Beifach | (4) | Mittelstufe | - | Ausbilder | |
E2 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder | |
3.Beifach | (4) | Unter- oder Mittelstufe (3) | - | Ausbilder |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.
(4) Im zusätzlichen Ausbildungsfach (freiwilliges drittes Fach) ist eine Dokumentation nicht zulässig.
(5) Gemäß § 29 (3) GymPO soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt werden.