Befreiungen von Seminarveranstaltungen und die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen.
In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden:
Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich oder per E-Mail (Formblatt mit Unterschrift) über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt.
Nach § 9 GymPO haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.
Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!
Grund / Veranstaltung | erster Ausbildungsabschnitt | zweiter Ausbildungsabschnitt |
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Wandertag der Klasse | keine Befreiung | möglich, wenn Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrer |
Projekttage | in der Regel keine Befreiung; möglich bei maßgeblicher Beteiligung | möglich |
Kollegenausflug | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |
GLK / Fachkonferenz | keine Befreiung | verpflichtende Teilnahme |
Schullandheim | in der Regel keine Befreiung | einmalig möglich |
Fortbildungen, Kurse, Tagungen | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |