Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung

Befreiungen von Seminarveranstaltungen und die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen.

In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden:

Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich oder per E-Mail (Formblatt mit Unterschrift) über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt.

Nach § 9 GymPO haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.

Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!


Grund / Veranstaltung erster Ausbildungsabschnitt zweiter Ausbildungsabschnitt
Wandertag der Klasse keine Befreiung möglich, wenn Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrer
Projekttage in der Regel keine Befreiung; möglich bei maßgeblicher Beteiligung möglich
Kollegenausflug in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
GLK / Fachkonferenz keine Befreiung verpflichtende Teilnahme
Schullandheim in der Regel keine Befreiung einmalig möglich
Fortbildungen, Kurse, Tagungen in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung