portfolio:pruefung:dokumentation:start
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einer Zusatzausbildung »Bilingualer Unterricht« teilnimmt. In diesem Fall wird die Dokumentation dem | einer Zusatzausbildung »Bilingualer Unterricht« teilnimmt. In diesem Fall wird die Dokumentation dem | ||
Fach, in dem bilingualer Unterricht erteilt wird (Sachfach), zugeordnet. Die Dokumentation kann nicht in einem | Fach, in dem bilingualer Unterricht erteilt wird (Sachfach), zugeordnet. Die Dokumentation kann nicht in einem | ||
- | zusätzlichen Ausbildungsfach nach § 29 durchgeführt werden.“ ([[http:// | + | zusätzlichen Ausbildungsfach nach § 29 durchgeführt werden.“ ([[http:// |
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- | * Das Thema der Dokumentation muss sich deutlich vom Thema der wissenschaftlichen | + | * Das Thema der Dokumentation muss sich deutlich vom Thema der wissenschaftlichen Bachelor- bzw. Masterarbeiten unterscheiden. |
* Der Unterricht für die Dokumentation muss im [[portfolio: | * Der Unterricht für die Dokumentation muss im [[portfolio: | ||
+ | * In einem zusätzlichen Ausbildungsfach kann die Dokumentation nach §19 (1) Satz 6 GymPO grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Informationen zur entsprechenden [[portfolio: | ||
+ | * Die Dokumentation kann in einem Beifach (als erstes bzw. zweites Ausbildungsfach mit kleiner Fakultas) angefertigt werden. Informationen zur entsprechenden [[portfolio: | ||
* Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen ist der {{: | * Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen ist der {{: | ||
* Die Unterrichtseinheit für die Dokumentation kann auch in der Klasse durchgeführt werden, in der die Prüfungslehrprobe stattfindet. | * Die Unterrichtseinheit für die Dokumentation kann auch in der Klasse durchgeführt werden, in der die Prüfungslehrprobe stattfindet. | ||
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* Der [[portfolio: | * Der [[portfolio: | ||
* Der Abgabetermin der Dokumentation ist im Januar (2. Ausbildungsabschnitt); | * Der Abgabetermin der Dokumentation ist im Januar (2. Ausbildungsabschnitt); | ||
- | * Die Dokumentation wird vom Ausbilder und einem weiteren Prüfer bewertet. Die Note wird auf Wunsch des Referendars nach dem Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie bekannt gegeben (siehe [[http:// | + | * Die Dokumentation wird vom Ausbilder und einem weiteren Prüfer bewertet. Die Note wird auf Wunsch des Referendars nach dem Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie bekannt gegeben (siehe [[http:// |
* Eine Liste mit entleihbaren Dokumentationen aus den vorangegangenen Jahrgängen befindet sich im [[portfolio: | * Eine Liste mit entleihbaren Dokumentationen aus den vorangegangenen Jahrgängen befindet sich im [[portfolio: | ||
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====Themenvereinbarung und Besprechung der Planung ==== | ====Themenvereinbarung und Besprechung der Planung ==== | ||
- | Die Ausbilder weisen die Referendare auf deren Verantwortung für die Themenfindung und die Absprachen in der Schule hin. Das Thema der Dokumentation muss sich deutlich vom Thema der wissenschaftlichen Arbeit des ersten Staatsexamens bzw. der Bachelor- / Masterarbeiten unterscheiden. Es ist ratsam, dass die Referendare im [[portfolio: | + | Die Ausbilder weisen die Referendare auf deren Verantwortung für die Themenfindung und die Absprachen in der Schule hin. Das Thema der Dokumentation muss sich deutlich vom Thema der wissenschaftlichen Arbeit des ersten Staatsexamens bzw. der Bachelor- / Masterarbeiten unterscheiden. Es ist ratsam, dass die Referendare im [[portfolio: |
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- | Zur Auswahl, Festlegung und Besprechung des Themas sieht [[http:// | + | Zur Auswahl, Festlegung und Besprechung des Themas sieht [[http:// |
„(3) Nach Absprache mit einer Seminarlehrkraft legt die Studienreferendarin oder der Studienreferendar bis spätestens zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts das Thema der Dokumentation der Ausbildungsleitung zur Genehmigung vor. Der für das pädagogisch-didaktische Handlungsfeld der Dokumentation vorgesehene Zeitraum ist mit der Seminarlehrkraft abzustimmen. Dieser wird die schriftliche Planung vorgelegt und mit ihr besprochen. ...“\\ | „(3) Nach Absprache mit einer Seminarlehrkraft legt die Studienreferendarin oder der Studienreferendar bis spätestens zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts das Thema der Dokumentation der Ausbildungsleitung zur Genehmigung vor. Der für das pädagogisch-didaktische Handlungsfeld der Dokumentation vorgesehene Zeitraum ist mit der Seminarlehrkraft abzustimmen. Dieser wird die schriftliche Planung vorgelegt und mit ihr besprochen. ...“\\ | ||
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=== Aufbau und Seitenzählung: | === Aufbau und Seitenzählung: | ||
- | Die Prüfungsordnung legt in [[http:// | + | Die Prüfungsordnung legt in [[http:// |
* Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Abkürzungsverzeichnis werden nicht zur Seitenzahl des Textteils mitgezählt. Die Seitenzählung beginnt ab S. 1 des Textteils. | * Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Abkürzungsverzeichnis werden nicht zur Seitenzahl des Textteils mitgezählt. Die Seitenzählung beginnt ab S. 1 des Textteils. | ||
* Das Literaturverzeichnis, | * Das Literaturverzeichnis, | ||
- | * Quellen aus dem Internet sind durch Ausdruck der jeweils ersten Seite im Anhang zu belegen (mit Zugriffsdatum und Internet-Adresse), | + | * Quellen aus dem Internet sind durch Ausdruck der jeweils ersten Seite im Anhang zu belegen (mit Zugriffsdatum und Internet-Adresse), |
=== Anhang === | === Anhang === | ||
- | * Für den Anhang kann eine eigene Seitenzählung vorgesehen werden. Auf einem Übersichtsblatt soll zu Beginn ein Verzeichnis der Materialien im Anhang erstellt werden. Die Materialien können Internet-Ausdrucke zum Literaturverzeichnis gemäß [[http:// | + | * Für den Anhang kann eine eigene Seitenzählung vorgesehen werden. Auf einem Übersichtsblatt soll zu Beginn ein Verzeichnis der Materialien im Anhang erstellt werden. Die Materialien können Internet-Ausdrucke zum Literaturverzeichnis gemäß [[http:// |
* Digitalisate dürfen ausschließlich in der gedruckten Fassung der Dokumentation als Kopie verwendet werden. | * Digitalisate dürfen ausschließlich in der gedruckten Fassung der Dokumentation als Kopie verwendet werden. | ||
===Formatierung=== | ===Formatierung=== | ||
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===Äußere Form=== | ===Äußere Form=== | ||
- | * Als Titelseite der schriftlichen Arbeit ist die Vorlage {{: | + | * Als Titelseite der schriftlichen Arbeit ist die Vorlage {{: |
* Die elektronischen Speichermedien sind mit folgenden Daten zu versehen: Vorname, Name, Kurs, Fach, Titel der Arbeit. | * Die elektronischen Speichermedien sind mit folgenden Daten zu versehen: Vorname, Name, Kurs, Fach, Titel der Arbeit. | ||
* Auf der vorderen Außenseite des Einbandes ist rechts unten folgender {{: | * Auf der vorderen Außenseite des Einbandes ist rechts unten folgender {{: | ||
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- | Zweite | + | Den Vorbereitungsdienst abschließende |
- | des höheren Schuldienstes an Gymnasien\\ | + | für die Laufbahn |
Titel der Arbeit\\ | Titel der Arbeit\\ | ||
Referendar(in): | Referendar(in): | ||
- | Kurs: (z.B.: | + | Kurs: (z.B.: |
Fach:\\ | Fach:\\ | ||
Ausbilder(in): | Ausbilder(in): | ||
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Die Dokumentation ist als Druckfassung in Papierform (Textteil mit Anhang) und als digitale Fassung auf einem elektronischen Speichermedium fristgerecht im Sekretariat abzugeben. Die Abgabemodalitäten sind wie folgt geregelt und zwingend einzuhalten: | Die Dokumentation ist als Druckfassung in Papierform (Textteil mit Anhang) und als digitale Fassung auf einem elektronischen Speichermedium fristgerecht im Sekretariat abzugeben. Die Abgabemodalitäten sind wie folgt geregelt und zwingend einzuhalten: | ||
- | == 1. Druckfassung der Dokumentation: == | + | == 1. Druckfassung der Dokumentation == |
Drei gedruckte, gebundene (Rückenklebebindung) Exemplare, im Falle einer Dokumentation im bilingualen Sachfach, im Fach NwT (Zusatzausbildung) und im Fach katholische Religion vier gedruckte, gebundene (Rückenklebebindung) Exemplare.\\ | Drei gedruckte, gebundene (Rückenklebebindung) Exemplare, im Falle einer Dokumentation im bilingualen Sachfach, im Fach NwT (Zusatzausbildung) und im Fach katholische Religion vier gedruckte, gebundene (Rückenklebebindung) Exemplare.\\ | ||
==2. Elektronisches Speichermedium == | ==2. Elektronisches Speichermedium == | ||
- | * Jedem gebundenen Exemplar wird ein elektronisches Speichermedium (CD-ROM | + | * Jedem gebundenen Exemplar wird ein elektronisches Speichermedium (CD-ROM, DVD oder eine flache USB-Speicherkarte, jedoch |
- | * Wenn im Rahmen der Dokumentation elektronische Medien benutzt oder erstellt wurden, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind, kann jedem gebundenen Exemplar ein zweites Speichermedium hinzugefügt werden (z.B. Ergebnissicherung mittels selbst erstellter Video- und Tonaufnahmen, | + | * Wenn im Rahmen der Dokumentation elektronische Medien benutzt oder erstellt wurden, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind, kann jedem gebundenen Exemplar ein zweites Speichermedium |
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==== Fristverlängerung ==== | ==== Fristverlängerung ==== | ||
Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags durch den Referendar. | Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags durch den Referendar. | ||
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==== Verfahren bei Nichtbestehen ==== | ==== Verfahren bei Nichtbestehen ==== | ||
- | Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“ bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, muss dieser Prüfungsteil innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gilt [[http:// | + | Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“ bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, muss dieser Prüfungsteil innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gilt [[http:// |
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==== Dokumentation im bilingualen Sachfach ==== | ==== Dokumentation im bilingualen Sachfach ==== | ||
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* Der Studienreferendar gibt neben den regulär vorgeschriebenen Exemplaren (3) ein weiteres Exemplar der Dokumentation ab, das dem NwT-Ausbilder die Lektüre zur Stellungnahme ermöglicht. | * Der Studienreferendar gibt neben den regulär vorgeschriebenen Exemplaren (3) ein weiteres Exemplar der Dokumentation ab, das dem NwT-Ausbilder die Lektüre zur Stellungnahme ermöglicht. | ||
* Der Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach begutachtet die Dokumentation und bewertet sie mit dem Schwerpunkt auf den Basisfach-Anteilen. Der NwT-Ausbilder erhält die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, | * Der Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach begutachtet die Dokumentation und bewertet sie mit dem Schwerpunkt auf den Basisfach-Anteilen. Der NwT-Ausbilder erhält die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, | ||
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+ | ==== Dokumentation im Fach IMP ==== | ||
+ | * Die Dokumentation kann auch im Profilfach IMP angefertigt werden, wenn das Thema der Arbeit dem gewählten Fach zugeordnet werden kann, in dem die abschließende Staatsprüfung abgelegt werden soll. | ||
+ | * Wenn eine Dokumentation in den fachspezifischen Teilen Mathematik bzw. Physik des Profilfachs IMP angefertigt wird, muss die Beurteilung der Unterrichtspraxis im nicht dem Profilfach zugeordneten Unterricht des entsprechenden Faches abgelegt werden. | ||
+ | * Wenn eine Dokumentation im fachspezifischen Teil Informatik des Profilfachs IMP angefertigt wird, kann die Beurteilung der Unterrichtspraxis auch im fachspezifischen Teil Informatik des Profilfachs IMP abgelegt werden. | ||
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==== Dokumentation im Fach BNT ==== | ==== Dokumentation im Fach BNT ==== | ||
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* Eine Dokumentation im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. | * Eine Dokumentation im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. | ||
* Eine Dokumentation im integrativen Teil des Faches BNT ist möglich. Sie muss einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie, Physik) des Referendars zugeordnet sein. Dabei muss ein fachspezifischer Schwerpunkt in der BNT-Unterrichtseinheit gesetzt werden. Der Studienreferendar legt das Thema der Unterrichtseinheit im Einvernehmen mit dem Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach (Physik, Biologie, Chemie) fest. | * Eine Dokumentation im integrativen Teil des Faches BNT ist möglich. Sie muss einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie, Physik) des Referendars zugeordnet sein. Dabei muss ein fachspezifischer Schwerpunkt in der BNT-Unterrichtseinheit gesetzt werden. Der Studienreferendar legt das Thema der Unterrichtseinheit im Einvernehmen mit dem Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach (Physik, Biologie, Chemie) fest. | ||
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+ | ==== Dokumentation im Kombinationsfach Wirtschaft/ | ||
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+ | Für Referendare, | ||
+ | * Eine Dokumentation im Fach WBS bzw. Wirtschaft ist möglich. | ||
+ | * In diesem Fall muss dann jedoch die unterrichtspraktische Prüfung mit dem Schwerpunkt Politik abgelegt werden. | ||
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+ | Für Referendare, | ||
+ | * Eine Dokumentation im Fach WBS bzw. Wirtschaft ist nicht möglich. | ||
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