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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:dokumentation:start

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 ==== Verfahren bei Nichtbestehen ====  ==== Verfahren bei Nichtbestehen ==== 
-Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“ bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, muss dieser Prüfungsteil innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gilt [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+19&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 19 (1) - (4) GymPO]] entsprechend. Das Thema der Dokumentation im Wiederholungsfall ist dem Ausbilder innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens (Note) über den {{:portfolio:pruefung:dokumentation:meldung_thema_der_dokumentation.docx|"Antrag zur Genehmigung des Themas der Dokumentation"}} vorzuschlagen. +Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“ bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, muss dieser Prüfungsteil innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gilt [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+19&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 19 (1) - (4) GymPO]] entsprechend. Das Thema der Dokumentation im Wiederholungsfall ist dem Ausbilder innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens (Note) über den {{ :portfolio:pruefung:dokumentation:meldung_thema_der_dokumentation.docx |"Antrag zur Genehmigung des Themas der Dokumentation"}} vorzuschlagen. 
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   * Der Studienreferendar gibt neben den regulär vorgeschriebenen Exemplaren (3) ein weiteres Exemplar der Dokumentation ab, das dem NwT-Ausbilder die Lektüre zur Stellungnahme ermöglicht.   * Der Studienreferendar gibt neben den regulär vorgeschriebenen Exemplaren (3) ein weiteres Exemplar der Dokumentation ab, das dem NwT-Ausbilder die Lektüre zur Stellungnahme ermöglicht.
   * Der Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach begutachtet die Dokumentation und bewertet sie mit dem Schwerpunkt auf den Basisfach-Anteilen. Der NwT-Ausbilder erhält die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, unabhängig davon, ob er selbst die Fakultas für das naturwissenschaftliche Basisfach besitzt. Der Ausbilder des Basisfaches bezieht die Stellungnahme in seine Beurteilung ein und kann sie seinem Gutachten beifügen.   * Der Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach begutachtet die Dokumentation und bewertet sie mit dem Schwerpunkt auf den Basisfach-Anteilen. Der NwT-Ausbilder erhält die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, unabhängig davon, ob er selbst die Fakultas für das naturwissenschaftliche Basisfach besitzt. Der Ausbilder des Basisfaches bezieht die Stellungnahme in seine Beurteilung ein und kann sie seinem Gutachten beifügen.
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 +==== Dokumentation im Fach IMP ====
 +  * Die Dokumentation kann auch im Profilfach IMP angefertigt werden, wenn das Thema der Arbeit dem gewählten Fach zugeordnet werden kann, in dem die abschließende Staatsprüfung abgelegt werden soll.
 +  * Wenn eine Dokumentation in den fachspezifischen Teilen Mathematik bzw. Physik des Profilfachs IMP angefertigt wird, muss die Beurteilung der Unterrichtspraxis im nicht dem Profilfach zugeordneten Unterricht des entsprechenden Faches abgelegt werden.
 +  * Wenn eine Dokumentation im fachspezifischen Teil Informatik des Profilfachs IMP angefertigt wird, kann die Beurteilung der Unterrichtspraxis auch im fachspezifischen Teil Informatik des Profilfachs IMP abgelegt werden.
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 ==== Dokumentation im Fach BNT ==== ==== Dokumentation im Fach BNT ====
portfolio/pruefung/dokumentation/start.1664016395.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/09/24 10:46 von schumacher