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Fachdidaktische Kolloquien
Jedes fachdidaktische Kolloquium dauert etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung. Das jeweilige Kolloquium nimmt inhaltlich seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit bzw. von der Unterrichtseinheit der schriftlichen Arbeit (DUE).
Das jeweilige Thema der selbst durchgeführten Unterrichtseinheiten teilt der Referendar rechtzeitig vor der Prüfung dem Landeslehrerprüfungsamt über das Formblatt mit.
Kolloquium im Dokumentationsfach
Im Fach, in dem die schriftliche Arbeit angefertigt wurde (Dokumentationsfach), entscheidet der Referendar, ob das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich seinen Ausgang von der Unterrichtseinheit der Dokumentation oder einer anderen selbst durchgeführten Unterrichtseinheit nimmt. Die Unterrichtseinheit soll dabei einer anderen Schulstufe (bzw. einer anderen Klassenstufe, falls eine andere Schulstufe nicht möglich ist) als die Lehrprobe im Dokumentationsfach zugeordnet sein.
Kolloquium im Nicht-Dokumentationsfach
Im Fach, in dem die schriftliche Arbeit nicht angefertigt wurde (Nicht-Dokumentationsfach), und gegebenenfalls einem weiteren Ausbildungsfach nimmt das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit, die möglichst einer anderen Schulstufe (bzw. einer anderen Klassenstufe, falls eine andere Schulstufe nicht möglich ist) zugeordnet sein soll als die Lehrprobe im Nicht-Dokumentationsfach. Diese Unterrichtseinheit kann im Ausnahmefall auch aus dem 1. Ausbildungsabschnitt stammen.
Ablauf des Kolloquiums
Das jeweilige Kolloquium nimmt seinen Ausgang von der jeweils gemeldeten Unterrichtseinheit. Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über die im Ausbildungsfach behandelten Inhalte hinausgehenden Beschäftigung mit dem Thema aus” (vgl. § 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den vom Referendar gemachten Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft.
Einen Link zum offiziellen Formblatt des LLPA „Meldung für die fachdidaktischen Kolloquien und die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie“ finden Sie in moodle bzw. hier. Kolloquium im DUE – Fach
April 2014 für Ausbilder
Die mündlichen Prüfungen dauern 30 Minuten und nehmen ihren Ausgang von den jeweils gemel-deten Unterrichtseinheiten (dabei geht der Anfangsimpuls in der Fragestellung vom Dozenten aus) bzw. vom jeweiligen Schwerpunktthema (in Pädagogik). Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit kann bis zu einem Drittel der Prüfungszeit umfassen. In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft. Dispositionspapiere zum Schwerpunktthema bzw. zur gemeldeten UE / DUE sind nicht erlaubt. (Zum Formblatt „Meldung Kolloquien / mdl. Prüfung gibt es einen Link in moodle.)
Kommentar (Tei): Die vorgeschaltete 10-minütige Darstellung einer UE entfällt also! Die Prüfung dauert insgesamt 30 Minuten und nimmt ihren Ausgang von einer Unterrichtseinheit, wobei der Frage-Impuls vom Ausbilder ausgeht.
2015 FL
Erläuternde Hinweise der Seminarleitung für die Prüfungskommission (Prüfer und Prüfungsvorsitzender) Zum Ablauf des fachdidaktischen Kolloquiums Das fachdidaktische Kolloquium nimmt inhaltlich seinen Ausgang von der durch den Refe-rendar gemeldeten Unterrichtseinheit bzw. DUE. Der Impuls geht vom Prüfer aus, der durch offene Fragestellungen das Prüfungsgespräch in Gang setzt und dieses bewusst lenkt. Ein zusammenfassender Vortrag durch den Referendar ist weder erwünscht noch von der Prü-fungsordnung so intendiert. Fragen durch den Prüfungsvorsitzenden sind möglich. Das weitere Prüfungsgespräch erstreckt sich auf die Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung in engem Bezug zu den Unterrichtserfahrungen des Referendars. Dispositionspapiere sind nicht erlaubt („der Tisch bleibt leer“). Im Anschluss an die Prüfung eröffnet der Vorsitzende auf Wunsch die Note, auf Verlangen auch die tragenden Gründe (§ 18 (3)). In das Protokoll sind die Prüfungsnote und, falls eröffnet, die sie tragenden Gründe aufzu-nehmen.
2015 Ref
Hinweise zu den fachdidaktischen Kolloquien Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit bzw. mit der DUE kann bis zu einem Drittel der Prüfungszeit umfassen. In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft. Einen Link zum offiziellen Formblatt des LLPA „Meldung für die fachdidaktischen Kolloquien und die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie“ finden Sie in moodle bzw. hier. Kolloquium im DUE – Fach