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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 ===== Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie ===== ===== Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie =====
  
-  * Die Prüfungsordnung sieht ein Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie (§20 GymPO II) und für jedes Ausbildungsfach ein fachdidaktisches Kolloquium (§22 GymPO II) vor. Die Kolloquien sind Einzelprüfungen und dauern jeweils etwa 30 Minuten. +  * Die Prüfungsordnung sieht ein Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+20&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§20 GymPO]]) und für jedes Ausbildungsfach ein fachdidaktisches Kolloquium ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+22&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§22 GymPO]]) vor. Die Kolloquien sind Einzelprüfungen und dauern jeweils etwa 30 Minuten. 
-  * Im Vorfeld der Kolloquien muss dem Landeslehrerprüfungsamt die [[http://www.llpa-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+fuer+Studienreferendarinnen_Studienreferendare+_Gym_|"Meldung für die fachdidaktischen Kolloquien und die mündliche Prüfung in Pädagogik Pädagogischer Psychologie"]] übermittelt werden. Der Abgabetermin wird im "Terminplan LLPA" veröffentlicht (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]).+  * Im Vorfeld der Kolloquien muss dem Landeslehrerprüfungsamt das Formblatt "Meldung für das Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie und die fachdidaktischen Kolloquien({{ :portfolio:pruefung:kolloquien:meldung_kolloquien.pdf |Meldung Kolloquien }} / {{:portfolio:pruefung:kolloquien:meldung_kolloquien.docx |Meldung Kolloquien}}) über das Sekretariat des Seminars übermittelt werden. Die Referendare lassen jedem ihrer Fachdidaktik- und Pädagogik-Ausbilder am Seminar eine Kopie des Meldebogens (ohne Unterschrift) per E-Mail zukommen. Der Abgabetermin wird im "Terminplan LLPA" veröffentlicht (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]).
   * Die Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie finden in der Regel Ende April / Anfang Mai in dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum statt (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). Der entsprechende Prüfungsplan wird im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] bekannt gegeben (Aushang im Seminar und unter [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). Der Referendar informiert die Schulleitung der Ausbildungsschule über seine konkreten Prüfungstermine.   * Die Kolloquien in den Fachdidaktiken und in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie finden in der Regel Ende April / Anfang Mai in dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum statt (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). Der entsprechende Prüfungsplan wird im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] bekannt gegeben (Aushang im Seminar und unter [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]). Der Referendar informiert die Schulleitung der Ausbildungsschule über seine konkreten Prüfungstermine.
-  * Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die in den Kolloquien erwarteten Kompetenzen ({{:portfolio:referendariat:ausbildungsplan:kompetenzen_paed_fd_2009-05-01.pdf|Kompetenzen Kolloquien}}) sind landesweit öffentlich zugänglich.+  * Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen ist der {{:portfolio:referendariat:ausbildungsplan:ausbildungsplan_vd_18_gym.pdf|Ausbildungsplan VD 18 Gym}}. Für die APrOGymn (2004) wurden Kompetenzkataloge formuliert, die der Orientierung dienen können ({{:portfolio:referendariat:ausbildungsplan:kompetenzen_paed_fd_2009-05-01.pdf|Kompetenzen Kolloquien}}).
   * Die Note jedes einzelnen Kolloquiums wird unmittelbar nach dem Kolloquium von der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:pruefungskommission|Prüfungskommission]] festgelegt. Der Vorsitzende eröffnet auf Wunsch die Note und auf Verlangen auch die tragenden Gründe.   * Die Note jedes einzelnen Kolloquiums wird unmittelbar nach dem Kolloquium von der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:pruefungskommission|Prüfungskommission]] festgelegt. Der Vorsitzende eröffnet auf Wunsch die Note und auf Verlangen auch die tragenden Gründe.
-  * Wird ein Kolloquium nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil entsprechend dem (§27 GymPO II) einmal wiederholt werden; in der Regel im laufenden Vorbereitungsdienst.+  * Wird ein Kolloquium nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil entsprechend dem ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+27&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§27 GymPO]]) einmal wiederholt werden; in der Regel im laufenden Vorbereitungsdienst.
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portfolio/pruefung/kolloquien/start.1450125412.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/12/14 20:36 von reinmuth