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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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-=====Prüfung im zusätzlichen - freiwilligen - Ausbildungsfach===== +=====Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach===== 
-===Bei einem zusätzlichen Fach wird nach § 28 (5) GymPO II ein gesondertes Zeugnis "über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach" mit Endnoten und Gesamtnote ausgehändigt. Dabei gilt folgende Gewichtung:===+===Bei einem zusätzlichen Fach wird nach § 29 (5) GymPO ein gesondertes Zeugnis "über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach" mit Endnoten und Gesamtnote ausgehändigt. Dabei gilt folgende Gewichtung:===
  
-^ Prüfungsteil ^ GymPO II^ Gewichtung\\ (zusätzliches drittes Fach) ^+^ Prüfungsteil ^ GymPO ^ Gewichtung\\ (zusätzliches drittes Fach) ^
 | [[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:start|Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe)]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21]] | 3/10| | [[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:start|Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe)]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21]] | 3/10|
 | [[portfolio:pruefung:kolloquien:start|Fachdidaktisches Kolloquium]]|[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+22&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 22]] | 3/10 | | [[portfolio:pruefung:kolloquien:start|Fachdidaktisches Kolloquium]]|[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+22&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 22]] | 3/10 |
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 ===Berechnung der Leistungszahl=== ===Berechnung der Leistungszahl===
-Die Leistungszahl wird vom Prüfungsamt berechnet. Dabei werden die Noten des ersten Staatsexamens für alle drei Fächer einbezogen, unabhängig davon, ob die Ausbildung im freiwilligen dritten Fach abgebrochen oder zu Ende geführt wurde.  +Die Leistungszahl wird vom Prüfungsamt berechnet. Dabei werden die Noten des ersten Staatsexamens bzw. BA/MA o.ed. für alle drei Fächer einbezogen, unabhängig davon, ob die Ausbildung im zusätzlichen Fach abgebrochen oder zu Ende geführt wurde.  
-Die Noten des zweiten Staatsexamens fließen wie folgt in die Leistungszahlberechnung ein: Bei einer Vergleichsberechnung findet die Note des zusätzlichen Faches nur dann Berücksichtigung, wenn sie zu einer Verbesserung des Gesamtergebnisses aller drei Fächer im zweiten Staatsexamen führt. Eine schwächere Leistung im zusätzlichen Fach hat somit auf die Leistungszahlberechnung und die Einstellungschancen keine nachteiligen Auswirkungen.+Die Noten des den VD abschließenden Staatsexamens fließen wie folgt in die Leistungszahlberechnung ein: Bei einer Vergleichsberechnung findet die Note des zusätzlichen Faches nur dann Berücksichtigung, wenn sie zu einer Verbesserung des Gesamtergebnisses aller drei Fächer in der den VD abschließenden Staatsprüfung führt. Eine schwächere Leistung im zusätzlichen Fach hat somit auf die Leistungszahlberechnung und die Einstellungschancen keine nachteiligen Auswirkungen.
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 ===Abwerfen des zusätzlichen Faches=== ===Abwerfen des zusätzlichen Faches===
-Die //Ausbildung// im freiwilligen dritten Fach kann vom Referendar jederzeit abgebrochen werden. Sobald ein Referendar jedoch in das //Prüfungsrechtsverhältnis// im zusätzlichen Fach eingetreten ist – dies geschieht mit der Abgabe des Themenverteilungsplanes für die Prüfungslehrprobe –, kann er das zusätzliche Fach nicht mehr „abwerfen“.+Die //Ausbildung// im zusätzlichen Fach kann vom Referendar jederzeit abgebrochen werden. Sobald ein Referendar jedoch in das //Prüfungsrechtsverhältnis// im zusätzlichen Fach eingetreten ist – dies geschieht mit der Abgabe des Themenverteilungsplanes für die Prüfungslehrprobe im zusätzlichen Fach –, kann er das zusätzliche Fach nicht mehr „abwerfen“.
  
portfolio/pruefung/pruefung_im_zusaetzlichen_fach/start.1606990074.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/03 10:07 von schumacher