portfolio:pruefung:start
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Die Gesamtnote ergibt sich aus 30 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http:// | Die Gesamtnote ergibt sich aus 30 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http:// | ||
- | Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[http:// | + | Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[http:// |
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==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ||
- | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Seminar, bei einer Lehrprobe auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer, | + | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Seminar, bei einer Lehrprobe auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer, |
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==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ||
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Das Verfahren zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen kann unter [[portfolio: | Das Verfahren zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen kann unter [[portfolio: | ||
Wenn die Referendarzeit wegen Nichtbestehens verlängert werden muss, wird das Gehalt für diesen zusätzlichen Zeitraum in der Regel um 15% gekürzt. Sollte aus besonderen sozialen Gründen, z.B. wegen der Versorgung eigener Kinder, diese Kürzung nicht verkraftbar sein, kann über die Seminarleitung beim Regierungspräsidium ein entsprechender Antrag gestellt werden, damit die Kürzung unterbleibt. Wenn die Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde, ist das Referendariat beendet. | Wenn die Referendarzeit wegen Nichtbestehens verlängert werden muss, wird das Gehalt für diesen zusätzlichen Zeitraum in der Regel um 15% gekürzt. Sollte aus besonderen sozialen Gründen, z.B. wegen der Versorgung eigener Kinder, diese Kürzung nicht verkraftbar sein, kann über die Seminarleitung beim Regierungspräsidium ein entsprechender Antrag gestellt werden, damit die Kürzung unterbleibt. Wenn die Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde, ist das Referendariat beendet. | ||
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+ | ==== Vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den VD abschließenden Staatsprüfung ==== | ||
+ | Die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium stellt auf Antrag nach Abschluss aller Prüfungen für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg in der Regel Mitte / Ende Mai (siehe Terminplan LLPA) eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung mit der vorläufigen Gesamtnote ohne Ausweisung der Einzelnoten aus. Sofern eine vorläufige Bescheinigung gewünscht wird, muss der Antrag zusammen mit einem ausreichend frankierten und mit Rücksendeadresse versehenen Briefumschlag an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium Karlsruhe gesendet werden. | ||
portfolio/pruefung/start.1608198680.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/17 09:51 von schumacher