portfolio:referendariat:dreifachkombi:start
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- | ====Ausbildung | + | ===== Drei-Fächer-Verbindung |
+ | ==== Zusätzliches Ausbildungsfach ==== | ||
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+ | Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst orientiert sich für alle angehenden Lehrkräfte ab dem Vorbereitungsdienst 2016 an den Fächerverbindungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I ({{: | ||
+ | Dies gilt auch für angehende Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. | ||
+ | Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg, | ||
+ | (vgl. [[http:// | ||
+ | Strebt eine angehende Lehrkraft, die eine Lehramtsprüfung in drei Fächern mit jeweils Hauptfachanforderung absolviert hat, im Vorbereitungsdienst eine Ausbildung im dritten | ||
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+ | ==== Hinweise zur Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach (freiwilliges drittes Fach) ==== | ||
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+ | Wenn drei Fächer studiert wurden, die nach [[http:// | ||
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+ | In den beiden Pflichtfächern müssen mindestens 60 Stunden begleitet unterrichtet werden und zusätzlich im freiwilligen dritten Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden. Dabei sind alle Stufen abzudecken, für die die Fakultas erworben werden soll. | ||
+ | Im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit der Seminarleitung bis zu fünf Stunden in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen werden. | ||
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+ | Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach umfasst alle Seminarveranstaltungen, | ||
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+ | Können Schule oder Seminar am Ende der schulpraktischen Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach nicht feststellen, | ||
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+ | Im zweiten Ausbildungsabschnitt ist ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag in einem zusätzlichen Fach nicht zulässig; ein weiterer beratender Unterrichtsbesuch findet daher in einer Leihklasse statt. Dieselbe Leihklasse kann für die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) gewählt werden. | ||
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+ | Die [[portfolio: | ||
+ | Für die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) kann jede Klasse (als Leihklasse) gewählt werden, die der höchsten Schulstufe entspricht, für die die Fakultas erworben werden soll. | ||
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+ | Das fachdidaktische Kolloquium dauert 30 Minuten. | ||
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+ | Die Dokumentation kann nicht in einem zusätzlichen Ausbildungsfach durchgeführt werden. | ||
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+ | Wer die Ausbildung und Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach erfolgreich durchläuft, | ||
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+ | Die den VD abschließende Staatsprüfung ist auch dann bestanden, wenn in der Prüfung im zusätzlichen Fach die Leistung nicht ausreichend war. Eine Lehrbefähigung kann dann für dieses Fach nicht bescheinigt werden. | ||
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+ | Wenn sich bei Einbeziehung der Prüfungsergebnisse im zusätzlichen Fach insgesamt eine schlechtere Leistungsziffer ergeben sollte, wird bei der Einstellung die Leistungsziffer ohne Einbezug des freiwilligen dritten Faches zugrunde gelegt. | ||
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- | Es werden notwendige und freiwillige Drei-Fach-Kombinationen unterschieden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Fächerkombinationen gemäß WPO vom 13.03.2001 (Studienbeginn vor WS 2010/11) sind in der Übersicht {{: | ||
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- | Eine mögliche Änderung der Fächerkombination durch Änderung der Reihenfolge der Fächer ist ausschließlich innerhalb der ersten drei Wochen nach Beginn des Referendariats möglich und kann danach nicht mehr geändert werden. Der schriftliche {{: | ||
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- | In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung zwischen notwendiger und freiwilliger Drei-Fächer-Kombination dargestellt: | ||
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- | ^ Notwendige Drei-Fächer-Kombination (z.B.: Geographie + Gemeinschaftskunde + Sport) ^ Freiwillige Drei-Fächer-Kombination (z.B.: Deutsch + Geschichte + Sport) ^ | ||
- | | Im ersten Ausbildungsabschnitt sind die 60 Ustd. gleichmäßig auf die 3 Fächer zu verteilen: pro Fach werden etwa 20 Stunden begleitet unterrichtet und dabei alle zugehörigen Stufen abgedeckt - in jedem Fach pro Stufe mindestens 7 Stunden. | Die 60 Ustd. für das 1. Schulhalbjahr sind gleichmäßig auf das 1. und 2. Fach zu verteilen. Im freiwilligen 3. Fach sind zusätzlich mindestens 25 Ustd. zu unterrichten. Dabei sind alle Klassenstufen, | ||
- | |Die Ausbildung im 3. notwendigen Fach kann nicht abgebrochen werden.|Die Ausbildung im 3. freiwilligen Fach kann jederzeit abgebrochen werden.| | ||
- | |Kann für das 3. notwendige Fach nicht die Befähigung zum selbstständigen Unterricht erteilt werden, muss der erste Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr verlängert werden.|Kann für das 3. Fach die Befähigung zum selbstständigen Unterricht nicht erteilt werden, kann der Ausbildungsunterricht in diesem Fach um einmal vier Wochen verlängert werden. Kann dann die Befähigung auch noch nicht ausgesprochen werden, endet die Ausbildung in diesem Fach ohne weitere Konsequenzen.| | ||
- | |Im 2. Ausbildungsabschnitt wird in jedem der drei Fächer ein durchgängiger, | ||
- | |Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit ist in allen drei Fächern möglich.|Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit ist im 3. freiwilligen Fach nicht möglich.| | ||
- | |Das fachdidaktische Kolloquium dauert in jedem Fach 30 Minuten.|Das fachdidaktische Kolloquium dauert in jedem Fach 30 Minuten.| | ||
- | |In jedem Fach erfolgt eine Lehrprobe in der Oberstufe (sofern große Fakultas). Eine weitere Lehrprobe muss in der Unter- oder Mittelstufe (i.d.R. im Nicht-DUE-Fach) stattfinden.|In jedem Fach erfolgt eine Lehrprobe in der Oberstufe (im Nicht-DUE-Fach noch eine weitere in der Unter- oder Mittelstufe). Im 3. Fach wird die Lehrprobe auf der Klassenstufe abgenommen, in der die Fakultas erworben werden soll.| | ||
- | |Bei nicht ausreichenden Prüfungsleistungen in dem 3. notwendigen Fach muss die entsprechende Teilprüfung wiederholt werden.|Das Staatsexamen ist auch dann bestanden, wenn in der Prüfung im 3. Fach die Leistung nicht ausreichend war. Eine Lehrbefähigung kann dann für dieses Fach nicht bescheinigt werden.| | ||
- | |Alle Teilnoten der Prüfungen in sämtlichen Fächern zählen zur [[http:// | ||
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