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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:dreifachkombi:start

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-====Ausbildung in einem dritten Fach====+===== Drei-Fächer-Verbindung  ===== 
 +==== Zusätzliches Ausbildungsfach ==== 
 + 
 +Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst orientiert sich für alle angehenden Lehrkräfte ab dem Vorbereitungsdienst 2016 an den Fächerverbindungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I ({{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:vd-gym_faecherverbabsolvgympo-2009.pdf|Fächerverbindungen gemäß GymPO I, 2009}}). 
 +Dies gilt auch für angehende Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. 
 +Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg, die auf der Basis der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13.03.2001 (WPO) ihr Studium absolviert haben, können bei Vorliegen einer Drei-Fächerverbindung auf Wunsch in allen Fächern ausgebildet werden. Das zusätzliche Fach wird als freiwilliges drittes Fach ausgebildet. 
 +(vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+4&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 4 (3) GymPO]] und [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 29 GymPO]]).\\ 
 +Strebt eine angehende Lehrkraft, die eine Lehramtsprüfung in drei Fächern mit jeweils Hauptfachanforderung absolviert hat, im Vorbereitungsdienst eine Ausbildung im dritten (zusätzlichen) Fach nur auf Beifachniveau an, so ist dies zulässig (Herunterzonen des zusätzlichen Faches). 
 + 
 + 
 +==== Hinweise zur Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach (freiwilliges drittes Fach) ==== 
 + 
 +Wenn drei Fächer studiert wurden, die nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPr1V+BW+%C2%A7+8&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 8 der GymPO I]] keine Pflichtkombination darstellen, soll gegenüber der Seminarleitung bis zum 01.04. und spätestens bis Ende des ersten Ausbildungsabschnittes schriftlich über ein {{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:fb_festlegung_3-fach_kombination.pdf|Formblatt}} festgelegt werden, welche zwei Fächer die Pflichtfächer sein sollen und welches das zusätzliche Ausbildungsfach. Dieser Termin gilt auch, falls von der Möglichkeit des Herunterzonens des dritten Ausbildungsfaches auf Beifachniveau Gebrauch gemacht wird. Die Ausbildung in diesem freiwilligen dritten Fach kann vom Referendar jederzeit abgebrochen werden. Dies muss der Seminarleitung schriftlich mitgeteilt werden. 
 + 
 +In den beiden Pflichtfächern müssen mindestens 60 Stunden begleitet unterrichtet werden und zusätzlich im freiwilligen dritten Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden. Dabei sind alle Stufen abzudecken, für die die Fakultas erworben werden soll. 
 +Im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit der Seminarleitung bis zu fünf Stunden in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen werden. 
 + 
 +Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach umfasst alle Seminarveranstaltungen, die für dieses Fach vorgesehen sind. 
 + 
 +Können Schule oder Seminar am Ende der schulpraktischen Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach nicht feststellen, dass der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlaufen ist, kann der Ausbildungsunterricht im zusätzlichen Ausbildungsfach einmal um 4 Wochen verlängert werden. 
 + 
 +Im zweiten Ausbildungsabschnitt ist ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag in einem zusätzlichen Fach nicht zulässig; ein weiterer beratender Unterrichtsbesuch findet daher in einer Leihklasse statt. Dieselbe Leihklasse kann für die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) gewählt werden. 
 + 
 +Die [[portfolio:pruefung:Prüfung im zusätzlichen Fach:start|Prüfung im zusätzlichen Fach]] umfasst eine fachbezogene [[portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start|Schulleiterbeurteilung]], die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_lp_freiwillig|unterrichtspraktische Prüfung]] sowie ein [[portfolio:pruefung:kolloquien:fachdid_kolloquien:start|fachdidaktisches Kolloquium]]. 
 +Für die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) kann jede Klasse (als Leihklasse) gewählt werden, die der höchsten Schulstufe entspricht, für die die Fakultas erworben werden soll. 
 + 
 +Das fachdidaktische Kolloquium dauert 30 Minuten. 
 + 
 +Die Dokumentation kann nicht in einem zusätzlichen Ausbildungsfach durchgeführt werden. 
 + 
 +Wer die Ausbildung und Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach erfolgreich durchläuft, erhält über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach ein Zeugnis mit Endnoten und Gesamtnote. 
 + 
 +Die den VD abschließende Staatsprüfung ist auch dann bestanden, wenn in der Prüfung im zusätzlichen Fach die Leistung nicht ausreichend war. Eine Lehrbefähigung kann dann für dieses Fach nicht bescheinigt werden. 
 + 
 +Wenn sich bei Einbeziehung der Prüfungsergebnisse im zusätzlichen Fach insgesamt eine schlechtere Leistungsziffer ergeben sollte, wird bei der Einstellung die Leistungsziffer ohne Einbezug des freiwilligen dritten Faches zugrunde gelegt. 
 + 
  
-Es werden notwendige und freiwillige Drei-Fach-Kombinationen unterschieden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Fächerkombinationen gemäß WPO vom 13.03.2001 (Studienbeginn vor WS 2010/11) sind in der Übersicht {{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:3-faecher-kombinationen_2011-05-17.pdf|"3-Fächer-Kombinationen"}} aufgeführt. 
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-Eine mögliche Änderung der Fächerkombination durch Änderung der Reihenfolge der Fächer ist ausschließlich innerhalb der ersten drei Wochen nach Beginn des Referendariats möglich und kann danach nicht mehr geändert werden. Der schriftliche {{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:fb_festlegung_3-fach_kombination.pdf|Antrag auf Festlegung der 3-Fach-Kombination}} an das Prüfungsamt muss fristgerecht im Sekretariat des Seminars abgegeben werden (Fristen werden mitgeteilt).  
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-In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung zwischen notwendiger und freiwilliger Drei-Fächer-Kombination dargestellt: 
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-^ Notwendige Drei-Fächer-Kombination (z.B.: Geographie + Gemeinschaftskunde + Sport) ^ Freiwillige Drei-Fächer-Kombination (z.B.: Deutsch + Geschichte + Sport) ^ 
-| Im ersten Ausbildungsabschnitt sind die 60 Ustd. gleichmäßig auf die 3 Fächer zu verteilen: pro Fach werden etwa 20 Stunden begleitet unterrichtet und dabei alle zugehörigen Stufen abgedeckt - in jedem Fach pro Stufe mindestens 7 Stunden. | Die 60 Ustd. für das 1. Schulhalbjahr sind gleichmäßig auf das 1. und 2. Fach zu verteilen. Im freiwilligen 3. Fach sind zusätzlich mindestens 25 Ustd. zu unterrichten. Dabei sind alle Klassenstufen, für die die Fakultas erworben werden soll, abzudecken. Wenn der vorgeschriebene Ausbildungsumfang von 25 Stunden im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erreicht wird, muss rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit ein begleiteter Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden Stunden übernommen werden. | 
-|Die Ausbildung im 3. notwendigen Fach kann nicht abgebrochen werden.|Die Ausbildung im 3. freiwilligen Fach kann jederzeit abgebrochen werden.| 
-|Kann für das 3. notwendige Fach nicht die Befähigung zum selbstständigen Unterricht erteilt werden, muss der erste Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr verlängert werden.|Kann für das 3. Fach die Befähigung zum selbstständigen Unterricht nicht erteilt werden, kann der Ausbildungsunterricht in diesem Fach um einmal vier Wochen verlängert werden. Kann dann die Befähigung auch noch nicht ausgesprochen werden, endet die Ausbildung in diesem Fach ohne weitere Konsequenzen.| 
-|Im 2. Ausbildungsabschnitt wird in jedem der drei Fächer ein durchgängiger, selbstständiger Lehrauftrag erteilt. Neben den selbstständig durchlaufenden Lehraufträgen sind noch in zwei der drei Fächer begleitete Lehraufträge zu übernehmen. Diese sollen auf verschiedenen Stufen durchgeführt werden.|Im zweiten Ausbildungsabschnitt ist ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag in einem freiwilligen 3. Fach nur ausnahmsweise zulässig. Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenze von 12 Stunden ist jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligen 3. Fach nicht zu überschreiten.| 
-|Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit ist in allen drei Fächern möglich.|Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit ist im 3. freiwilligen Fach nicht möglich.| 
-|Das fachdidaktische Kolloquium dauert in jedem Fach 30 Minuten.|Das fachdidaktische Kolloquium dauert in jedem Fach 30 Minuten.| 
-|In jedem Fach erfolgt eine Lehrprobe in der Oberstufe (sofern große Fakultas). Eine weitere Lehrprobe muss in der Unter- oder Mittelstufe (i.d.R. im Nicht-DUE-Fach) stattfinden.|In jedem Fach erfolgt eine Lehrprobe in der Oberstufe (im Nicht-DUE-Fach noch eine weitere in der Unter- oder Mittelstufe). Im 3. Fach wird die Lehrprobe auf der Klassenstufe abgenommen, in der die Fakultas erworben werden soll.| 
-|Bei nicht ausreichenden Prüfungsleistungen in dem 3. notwendigen Fach muss die entsprechende Teilprüfung wiederholt werden.|Das Staatsexamen ist auch dann bestanden, wenn in der Prüfung im 3. Fach die Leistung nicht ausreichend war. Eine Lehrbefähigung kann dann für dieses Fach nicht bescheinigt werden.| 
-|Alle Teilnoten der Prüfungen in sämtlichen Fächern zählen zur [[http://llpa-bw.de/,Lde/Startseite/Aussenstellen+des+LLPA/FAQs+zur+WPO#neun|Leistungsziffer]].|Wenn sich bei der Einbeziehung der Prüfungsergebnisse im 3. Fach eine schlechtere [[http://llpa-bw.de/,Lde/Startseite/Aussenstellen+des+LLPA/FAQs+zur+WPO#neun|Leistungsziffer]] ergeben sollte, wird bei der Einstellung die bessere [[http://llpa-bw.de/,Lde/Startseite/Aussenstellen+des+LLPA/FAQs+zur+WPO#neun|Leistungsziffer]] ohne Einbeziehung des 3. Faches zugrunde gelegt.| 
  
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