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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 ===== Drei-Fächer-Verbindung  ===== ===== Drei-Fächer-Verbindung  =====
-==== Zusätzliches Ausbildungsfach (ab Kurs 2016 / GymPO II) ====+==== Zusätzliches Ausbildungsfach ====
  
 Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst orientiert sich für alle angehenden Lehrkräfte ab dem Vorbereitungsdienst 2016 an den Fächerverbindungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I ({{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:vd-gym_faecherverbabsolvgympo-2009.pdf|Fächerverbindungen gemäß GymPO I, 2009}}). Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst orientiert sich für alle angehenden Lehrkräfte ab dem Vorbereitungsdienst 2016 an den Fächerverbindungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I ({{:portfolio:referendariat:dreifachkombi:vd-gym_faecherverbabsolvgympo-2009.pdf|Fächerverbindungen gemäß GymPO I, 2009}}).
 Dies gilt auch für angehende Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. Dies gilt auch für angehende Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
 Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg, die auf der Basis der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13.03.2001 (WPO) ihr Studium absolviert haben, können bei Vorliegen einer Drei-Fächerverbindung auf Wunsch in allen Fächern ausgebildet werden. Das zusätzliche Fach wird als freiwilliges drittes Fach ausgebildet. Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg, die auf der Basis der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13.03.2001 (WPO) ihr Studium absolviert haben, können bei Vorliegen einer Drei-Fächerverbindung auf Wunsch in allen Fächern ausgebildet werden. Das zusätzliche Fach wird als freiwilliges drittes Fach ausgebildet.
-(vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+4&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 4 (3) GymPO II]] und [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 29 GymPO II]]).\\+(vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+4&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 4 (3) GymPO]] und [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 29 GymPO]]).\\
 Strebt eine angehende Lehrkraft, die eine Lehramtsprüfung in drei Fächern mit jeweils Hauptfachanforderung absolviert hat, im Vorbereitungsdienst eine Ausbildung im dritten (zusätzlichen) Fach nur auf Beifachniveau an, so ist dies zulässig (Herunterzonen des zusätzlichen Faches). Strebt eine angehende Lehrkraft, die eine Lehramtsprüfung in drei Fächern mit jeweils Hauptfachanforderung absolviert hat, im Vorbereitungsdienst eine Ausbildung im dritten (zusätzlichen) Fach nur auf Beifachniveau an, so ist dies zulässig (Herunterzonen des zusätzlichen Faches).
  
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 Die [[portfolio:pruefung:Prüfung im zusätzlichen Fach:start|Prüfung im zusätzlichen Fach]] umfasst eine fachbezogene [[portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start|Schulleiterbeurteilung]], die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_lp_freiwillig|unterrichtspraktische Prüfung]] sowie ein [[portfolio:pruefung:kolloquien:fachdid_kolloquien:start|fachdidaktisches Kolloquium]]. Die [[portfolio:pruefung:Prüfung im zusätzlichen Fach:start|Prüfung im zusätzlichen Fach]] umfasst eine fachbezogene [[portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start|Schulleiterbeurteilung]], die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_lp_freiwillig|unterrichtspraktische Prüfung]] sowie ein [[portfolio:pruefung:kolloquien:fachdid_kolloquien:start|fachdidaktisches Kolloquium]].
-Für die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) kann jede Klasse (als Leihklasse) gewählt werden, die der höchsten Stufe entspricht, für die die Fakultas erworben werden soll.+Für die unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe) kann jede Klasse (als Leihklasse) gewählt werden, die der höchsten Schulstufe entspricht, für die die Fakultas erworben werden soll.
  
 Das fachdidaktische Kolloquium dauert 30 Minuten. Das fachdidaktische Kolloquium dauert 30 Minuten.
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 Wer die Ausbildung und Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach erfolgreich durchläuft, erhält über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach ein Zeugnis mit Endnoten und Gesamtnote. Wer die Ausbildung und Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach erfolgreich durchläuft, erhält über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach ein Zeugnis mit Endnoten und Gesamtnote.
  
-Das 2. Staatsexamen ist auch dann bestanden, wenn in der Prüfung im zusätzlichen Fach die Leistung nicht ausreichend war. Eine Lehrbefähigung kann dann für dieses Fach nicht bescheinigt werden.+Die den VD abschließende Staatsprüfung ist auch dann bestanden, wenn in der Prüfung im zusätzlichen Fach die Leistung nicht ausreichend war. Eine Lehrbefähigung kann dann für dieses Fach nicht bescheinigt werden.
  
 Wenn sich bei Einbeziehung der Prüfungsergebnisse im zusätzlichen Fach insgesamt eine schlechtere Leistungsziffer ergeben sollte, wird bei der Einstellung die Leistungsziffer ohne Einbezug des freiwilligen dritten Faches zugrunde gelegt. Wenn sich bei Einbeziehung der Prüfungsergebnisse im zusätzlichen Fach insgesamt eine schlechtere Leistungsziffer ergeben sollte, wird bei der Einstellung die Leistungsziffer ohne Einbezug des freiwilligen dritten Faches zugrunde gelegt.
portfolio/referendariat/dreifachkombi/start.1606990744.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/03 10:19 von schumacher