portfolio:referendariat:exkursionen:start
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| === Reisekostenzuschuss === | === Reisekostenzuschuss === | ||
| - | Von Seminarseite gibt es einen Zuschuss von 50% der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 20,- € pro Exkursionstag. Wenn ein Referendar von einer Exkursion zurücktritt, | + | Von Seminarseite gibt es eine Erstattung |
| === Exkursionen ins Ausland === | === Exkursionen ins Ausland === | ||
| Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet. | Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet. | ||
| - | Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, | + | Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, |
| - | Weitere Informationen können dem Schreiben des LBV entnommen werden sowie auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (www.dvka.de). | + | |
portfolio/referendariat/exkursionen/start.1635958287.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/11/03 16:51 von schumacher