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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:exkursionen:start

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 === Exkursionen ins Ausland === === Exkursionen ins Ausland ===
 Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet.  Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet. 
-Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz, beantragen Beamte mit dem Vordruck {{:portfolio:service:service_fl:dienstreise-reisekosten:lbv_42103c_07-21.pdf|42103c}} die A1-Bescheinigung, die sie ausgefüllt im Sekretariat zur Vorlage bei der Seminarleitung abgeben. +Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz, beantragen Beamte mit dem Vordruck {{:portfolio:service:service_fl:dienstreise-reisekosten:lbv_42103c_saf.pdf|42103c}} die A1-Bescheinigung, die sie ausgefüllt im Sekretariat zur Vorlage bei der Seminarleitung abgeben. 
  
  
portfolio/referendariat/exkursionen/start.1641466192.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/01/06 10:49 von schumacher