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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:faq:start

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 =====FAQ - Frequently Asked Questions===== =====FAQ - Frequently Asked Questions=====
  
-<note question>Mein Fachdidaktiker hat mich bislang in den Klassen 5 und 10 besucht, im laufenden Schuljahr habe ich aber nur eine Deutschklasse, nämlich wieder eine 10. Klasse.   
-Ist es möglich, den Besuch in der 10. Klasse des letzten Jahres als Mittelstufe abzurechnen, da die jetzige 10. Klasse ja für die Lehrproben unter Oberstufe eingeordnet wird? Oder muss ich mir für den dritten Besuch eine Leihklasse suchen? 
-</note> 
  
-<note tip>Mit den [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Unterrichtsbesuchen]] sind alle [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start#gelenkklassen|Schulstufen]] abzudecken. Die 10. Klasse kann dabei als Mittel- oder als Oberstufe gelten. Sie müssen sich für den dritten Besuch eine Leihklasse suchen. Sie dürfen die 10. Klasse "pro Fach" nur einmal bei einem beratenden Besuch vorstellen. Eine [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrprobe]] in der 10. Klasse (Oberstufe) ist in Ordnung.+<note question>Laut Prüfungsordnung muss für das [[portfolio:pruefung:kolloquien:start|fachdidaktische Kollquium]] das Thema einer selbst gehaltenen Unterrichtseinheit benannt werden; muss diese Unterrichtseinheit in einer anderen Schulstufe gehalten worden sein als die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Lehrproben]]?
 </note> </note>
  
-<note question>Laut Prüfungsordnung muss für das [[portfolio:pruefung:kolloquien:start|fachdidaktische Kollquium]] das Thema einer selbst gehaltenen Unterrichtseinheit benannt werden; diese Unterrichtseinheit muss in einer anderen Schul- oder Klassenstufe gehalten worden sein als die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Lehrproben]]Im Falle einer Lehrprobe in Klasse 10 (= Oberstufe) darf für den Ausgang des fachdidaktischen Kolloquiums die Klasse 10 nicht der Mittelstufe zugeordnet werden. Bezieht sich der Ausdruck "Klasse" auf die Klasse 10a/b/c oder auf die Klassenstufe 10? +<note tip>Sie sollen möglichst eine Unterrichtseinheit aus einer anderen Schul- bzw. Klassenstufe vorstellen.</note>
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-<note tip>Es bezieht sich auf die Klassenstufe 10! Sie müssen eine Uunterrichtseinheit aus einer anderen Klassenstufe vorstellen.</note> 
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-<note question>Was ist bei der Abdeckung der drei Schulstufen zu beachten?</note> 
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-<note tip>Grundsätzlich müssen die drei [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start#gelenkklassen|Schulstufen]] abgedeckt werden. Bei [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Unterrichtsbesuchen]] in Fächern, die erst in der Mittelstufe beginnen (Chemie, GK), müssen nur die Mittel- und die Oberstufe abgedeckt sein: Wenn Mittelstufe und Oberstufe abgedeckt sind, dann ist der dritte Besuch bezüglich der Klassenstufe frei wählbar.</note>  
  
 <note question>Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsstunden auf meine beiden Fächer verteilen?</note>  <note question>Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsstunden auf meine beiden Fächer verteilen?</note> 
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 <note tip>Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie - ähnlich wie im oben genannten Beispiel - von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination  Bildende Kunst + Beifach.</note>  <note tip>Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie - ähnlich wie im oben genannten Beispiel - von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination  Bildende Kunst + Beifach.</note> 
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-<note question>Wie muss ich bei drei Unterrichtsfächern meine Stunden verteilen?</note>  
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-<note tip>Wenn Sie eine sogenannte [[portfolio:referendariat:dreifachkombi:start|notwendige Kombination]] von drei Fächern haben, z.B. Geschichte/ Gemeinschaftskunde mit Geographie, müssen Sie die Unterrichtsstunden etwa gleichmäßig auf Ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 Stunden vorsehen. Aufgrund der besonderen Situation eines Faches, z.B. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen - hier z.B. für das nur ab Klassenstufe 9/10 unterrichtete Fach Gemeinschaftskunde - akzeptiert werden. Wenn Sie außer Ihren beiden Hauptfächern ein freiwilliges drittes Fach haben, müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern mindestens 60 Stunden unterrichten und zusätzlich in Ihrem freiwilligen dritten Fach mindestens insgesamt 25 Stunden unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken. Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist gegenüber dem ”Normalfall” eine merkliche zusätzliche Belastung. Daher wird es noch toleriert, wenn ein kleiner Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnittes]] abgedeckt wird.</note>  
  
 <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note>  <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note> 
  
-<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach § 12 (2) GymPO II (BAUSTELLE LINK Landesrecht) ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des § 21 (4) GymPO II (BAUSTELLE LINK Landesrecht) und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note>  +<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) GymPO]] ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (4) GymPO]] und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note> 
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-<note question>Wie viele Stunden muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?</note> +
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-<note tip>Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann bei Bedarf auch der Unterstufe und die Klasse 10 sowohl der Mittel- wie der Oberstufe zugerechnet werden.</note>+
  
 <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note>  <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note> 
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 <note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen. (z.B. Abiturvorbereitung)</note> <note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen. (z.B. Abiturvorbereitung)</note>
    
-<note question>Wird Vertretungsunterricht angerechnet?</note>+<note question>Wird Vertretungsunterricht  im ersten Ausbildungsabschnitt auf die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden begleitetem Unterricht angerechnet?</note>
  
-<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden. Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig, wenn Sie - wie es die Regel ist - mehr als die Mindeststundenzahl unterrichten und so mehr Erfahrung vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] sammeln.</note> +<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung einer Klasse hinausgeht, darf auch in die Bilanz der mindestens zu erbringenden 60 Stunden begleiteten Unterricht aufgenommen werden. Unterrichten Sie mehr als die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden, um vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] möglichst viel Erfahrung zu sammeln.</note> 
  
  
  
portfolio/referendariat/faq/start.1450122778.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/12/14 19:52 von reinmuth