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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 <note tip>Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie - ähnlich wie im oben genannten Beispiel - von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination  Bildende Kunst + Beifach.</note>  <note tip>Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie - ähnlich wie im oben genannten Beispiel - von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination  Bildende Kunst + Beifach.</note> 
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-<note question>Wie muss ich bei drei Unterrichtsfächern meine Stunden verteilen?</note>  
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-<note tip>Wenn Sie eine sogenannte [[portfolio:referendariat:dreifachkombi:start|notwendige Kombination]] von drei Fächern haben, z.B. Geschichte/ Gemeinschaftskunde mit Geographie, müssen Sie die Unterrichtsstunden etwa gleichmäßig auf Ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 Stunden vorsehen. Aufgrund der besonderen Situation eines Faches, z.B. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen - hier z.B. für das nur ab Klassenstufe 9/10 unterrichtete Fach Gemeinschaftskunde - akzeptiert werden. Wenn Sie außer Ihren beiden Hauptfächern ein freiwilliges drittes Fach haben, müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern mindestens 60 Stunden unterrichten und zusätzlich in Ihrem freiwilligen dritten Fach mindestens insgesamt 25 Stunden unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken. Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist gegenüber dem ”Normalfall” eine merkliche zusätzliche Belastung. Daher wird es noch toleriert, wenn ein kleiner Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnittes]] abgedeckt wird.</note>  
  
 <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note>  <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note> 
  
-<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) GymPO II]] ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (4) GymPO II]] und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note>  +<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) GymPO]] ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (4) GymPO]] und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note> 
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-<note question>Wie viele Stunden muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?</note> +
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-<note tip>Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann bei Bedarf auch der Unterstufe und die Klasse 10 sowohl der Mittel- wie der Oberstufe zugerechnet werden.</note>+
  
 <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note>  <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note> 
portfolio/referendariat/faq/start.1459717286.txt.gz · Zuletzt geändert: 2016/04/03 21:01 von reinmuth