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portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start [2015/09/19 19:27] – reinmuth | portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start [2020/12/17 10:10] (aktuell) – schumacher |
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====Beratungsbesuche der Fachleiter==== | <note instructors>[[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche_fl:start|Hinweise für Seminarausbilder]]</note> |
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Hierzu führt die Prüfungsordnung aus (§ 12 Abs. 2): „Die für ihn zuständigen Ausbilder besuchen den Studienreferendar im Unterricht, beraten ihn und geben ihm Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren. Während der Ausbildung werden [[portfolio:referendariat:ausbildungsgespraech:start|Ausbildungsgespräche]] mit dem Studienreferendar geführt, in die Erfahrungen aller an der Ausbildung Beteiligten eingehen. Die Ausbilder besuchen den Studienreferendar im [[portfolio:referendariat:schule:erster_abschnitt|ersten Ausbildungsabschnitt]] in seinen Ausbildungsfächern jeweils in der Regel zweimal, im zweiten Ausbildungsabschnitt in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal. Dabei sollen in jedem Ausbildungsfach alle Stufen des Gymnasiums berücksichtigt werden. Der Studienreferendar fertigt im Rahmen seiner Vorbereitungen für diese Besuche Unterrichtsentwürfe. Über die wesentlichen Aspekte des jeweiligen Gesprächs und die darin vereinbarten Ziele erhält der Studienreferendar zeitnah eine schriftliche Rückmeldung.” \\ | =====Unterrichtsbesuche der Ausbilder===== |
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Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben von jedem der Fachleiter mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt. In jedem Fach ist mindestens ein Besuch auf jeder Schulstufe zu vereinbaren. Bei Fächern, die erst in der Mittelstufe beginnen, soll der 3. Beratungsbesuch möglichst in einer anderen Klassenstufe stattfinden. Eine frühzeitige Terminabsprache ist daher sinnvoll. Nach dem Besuch erhält der Referendar ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält. \\ | (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) und (3) GymPO]]) |
Das am Seminar Karlsruhe eingesetzte Beratungsprotokoll listet Kriterien auf, die eine Auswahl relevanter Themenbereiche darstellen, von denen jeweils nur diejenigen angesprochen werden, die für die besuchte Stunde von Bedeutung sind. \\ | |
Das Beratungsprotokoll nimmt auch Bezug auf Zielvereinbarungen von vorherigen Unterrichtsbesuchen. Das Protokoll verbleibt beim Referendar und in Kopie beim Fachleiter. | Im [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten]] und [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten]] Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrproben]] von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt, dabei sollen nach Möglichkeit alle Schulstufen abgedeckt und eine Klassenstufe nur einmal vorgestellt werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt muss in jedem Fach ein Beratungsbesuch in der Oberstufe erfolgen (Ausnahme Beifach).\\ |
| Nach dem Besuch erhält der Referendar vom Ausbilder ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und gegebenenfalls Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält. \\ |
| Das am Seminar Karlsruhe eingesetzte Beratungsprotokoll listet Kriterien auf, die eine Auswahl relevanter Themenbereiche darstellen, von denen jeweils nur diejenigen angesprochen werden, die für die besuchte Stunde von Bedeutung sind.\\ |
| Das Beratungsprotokoll nimmt auch Bezug auf Zielvereinbarungen von vorherigen Unterrichtsbesuchen. Das Protokoll verbleibt beim Ausbilder; eine Kopie davon wird dem Studienreferendar ausgehändigt. |
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| ====Beratungsbesuch durch den Pädagogik-Ausbilder==== |
| Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Ausbilder, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern. |
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Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben in jedem Fach mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt. Zusätzlich sind mit (derzeit) mindestens zwei Ausbildungsgespräche zu führen. **Ausführliche Informationen siehe Anhang: A 3-2-3 Beratende Unterrichtsbesuche.**\\ | ====Doppelstunden==== |
| Die Unterrichtsberatung der Ausbilder (Unterrichtsbesuche, Stundennachbesprechungen) berücksichtigt die konkreten Bedingungen an der Ausbildungsschule und den sachlich-fachlichen Kontext, in dem der Referendar unterrichtet. In allen Fächern können die jeweiligen Inhalte und methodischen Vorhaben es nahelegen, auch in einer Doppelstunde und nicht nur in Einzelstunden einen Beratungsbesuch anzusetzen. Mindestens ein Beratungsbesuch sollte in einer Doppelstunde (wenn an der Ausbildungsschule Doppelstunden in diesem Fach vorgesehen sind!) und ein Besuch in einer Einzelstunde durchgeführt werden. |
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Konkrete Informationen und Tipps zur Organisation der Unterrichtsbesuche sowie spezielle Vereinbarungen am Seminar und Vordrucke für beratende Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche sind in moodle bzw, in der Informationsbroschüre aufgeführt **(vgl. Info-Broschüre S. 11ff oder moodle Serviceseiten für Fachleiter).** | |