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portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start [2017/07/13 12:32] – reinmuth | portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start [2020/12/17 10:10] (aktuell) – schumacher |
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=====Unterrichtsbesuche der Ausbilder===== | =====Unterrichtsbesuche der Ausbilder===== |
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(vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) und (3) GymPO II]]) | (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) und (3) GymPO]]) |
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Im [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten]] und [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten]] Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrproben]] von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt, dabei sollen nach Möglichkeit alle Schulstufen abgedeckt und eine Klassenstufe nur einmal vorgestellt werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt muss in jedem Fach ein Beratungsbesuch in der Oberstufe erfolgen (Ausnahme Beifach).\\ | Im [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten]] und [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten]] Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrproben]] von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt, dabei sollen nach Möglichkeit alle Schulstufen abgedeckt und eine Klassenstufe nur einmal vorgestellt werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt muss in jedem Fach ein Beratungsbesuch in der Oberstufe erfolgen (Ausnahme Beifach).\\ |