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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start

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Beratungsbesuche der Fachleiterin bzw. des Fachleiters

Hierzu führt die Prüfungsordnung aus (§ 12 Abs. 2): „Die für ihn zuständigen Ausbilder besuchen den Studienreferendar im Unterricht, beraten ihn und geben ihm Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren. Während der Ausbildung werden Ausbildungsgespräche mit dem Studienreferendar geführt, in die Erfahrungen aller an der Ausbildung Beteiligten eingehen. Die Ausbilder besuchen den Studienreferendar im ersten Ausbildungsabschnitt in seinen Ausbildungsfächern jeweils in der Regel zweimal, im zweiten Ausbildungsabschnitt in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal. Dabei sollen in jedem Ausbildungsfach alle Stufen des Gymnasiums berücksichtigt werden. Der Studienreferendar fertigt im Rahmen seiner Vorbereitungen für diese Besuche Unterrichtsentwürfe. Über die wesentlichen Aspekte des jeweiligen Gesprächs und die darin vereinbarten Ziele erhält der Studienreferendar zeitnah eine schriftliche Rückmeldung.”

Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben von jedem der Fachleiter mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt. In jedem Fach ist mindestens ein Besuch auf jeder Schulstufe zu vereinbaren. Bei Fächern, die erst in der Mittelstufe beginnen, soll der 3. Beratungsbesuch möglichst in einer anderen Klassenstufe stattfinden. Eine frühzeitige Terminabsprache ist daher sinnvoll. Nach dem Besuch erhält der Referendar ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält.
Das am Seminar Karlsruhe eingesetzte Beratungsprotokoll listet Kriterien auf, die eine Auswahl relevanter Themenbereiche darstellen, von denen jeweils nur diejenigen angesprochen werden, die für die besuchte Stunde von Bedeutung sind.
Das Beratungsprotokoll nimmt auch Bezug auf Zielvereinbarungen von vorherigen Unterrichtsbesuchen. Das Protokoll verbleibt beim Referendar und in Kopie beim Fachleiter.

Beratungsbesuch durch die Pädagogik-Fachleiterin bzw. den Pädagogik-Fachleiter

Auf Wunsch besucht auch die Pädagogik-Fachleiterin bzw. der Pädagogik-Fachleiter, die bzw. der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern.

Gelenkklassen

Die Klassen 7 und 10 sind bivalent in der Stufenzuordnung (Unter-/Mittel– bzw. Mittel-/Oberstufe) und erleichtern die Einhaltung der verbindlichen Vorgabe: Besuche in allen 3 Stufen. Hinweis: Oberstufenbesuch kann auch im 1. AA in der Jahrgangsstufe 1 oder 2 erfolgen, wodurch die Abdeckung der Stufen im 2. AA deutlich erleichtert wird. Eine Klassenstufe (z.B. Klasse 10) kann nur einmal vorgestellt werden. DUE und Lehrprobe sind in der gleichen Klasse möglich; wenn dies eine Klasse 10 ist, kann diese als Oberstufe gewertet werden. Dies ist auch dann möglich, wenn die gleiche Klassenstufen während der Beratungsphase einer anderen Schulstufe zugeordnet ist.

portfolio/referendariat/unterrichtsbesuche/start.1442700151.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/09/19 22:02 von reinmuth