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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:vd_18_teilzeit:start

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 ==== Vorbereitungsdienst in Teilzeit ==== ==== Vorbereitungsdienst in Teilzeit ====
  
-Ab Kurs 2019 kann der Vorbereitungsdienst in Teilzeit abgeleistet werden. Regelungen dazu sind der Ergänzung der Prüfungsordnung GymPO II zu entnehmen. Weitere Informationen sind unter [[https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/5171878|Lehrer-Online-BW]] abrufbar.+Ab Kurs 2019 kann der Vorbereitungsdienst in Teilzeit abgeleistet werden. Regelungen dazu sind der Ergänzung der Prüfungsordnung GymPO zu entnehmen. Weitere Informationen sind unter [[https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/5171878|Lehrer-Online-BW]] abrufbar.
  
 === Übersicht zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit === === Übersicht zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit ===
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-=== Ergänzung der GymPO II ===+=== Ergänzung der GymPO ===
  
-(Ergänzung zur [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/19un/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=2&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GymLehrPrOBW2016pP24&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint|GymPOII]] vom 3. November 2015)+([[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/aiz-jlr-GymLehrPrOBW2016rahmen%4020201114/part/x|GymPO]] vom 3. November 2015)
  
-§ 13a +[[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GymLehrPrOBW2016V3P13a/part/s| § 13a]] Vorbereitungsdienst in Teilzeit\\
-Vorbereitungsdienst in Teilzeit+
  
 (1) Auf Antrag kann bei Vorliegen der in § 69 Absatz 1 a des Landesbeamtengesetzes (LBG) genannten Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9 auch in Teilzeit im Umfang von 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit der Studienreferendarin oder des Studienreferendars abgeleistet werden. (1) Auf Antrag kann bei Vorliegen der in § 69 Absatz 1 a des Landesbeamtengesetzes (LBG) genannten Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9 auch in Teilzeit im Umfang von 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit der Studienreferendarin oder des Studienreferendars abgeleistet werden.
portfolio/referendariat/vd_18_teilzeit/start.1608196405.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/17 09:13 von schumacher