Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 3/13 in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind vorrangig Qualität und Erfolg des Unterrichts, die pädagogischen, erzieherischen und didaktischen sowie methodischen Kompetenzen, ggf. die Wahrnehmung einzelner Aufgaben einer Klassenleitung, daneben die schulkundlichen Kenntnisse und das gesamte dienstliche Verhalten mit Schwerpunkt auf dem zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § 13 Abs. 5 GymPO). Von der Schulleitung ist die gesamte Berufsfähigkeit in einer Gesamtwürdigung darzustellen.
Der Schulleiter kann jederzeit den Unterricht besuchen und ist verpflichtet, den Studienreferendar in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Einer dieser Unterrichtsbesuche findet in der Oberstufe statt. Ein Besuch innerhalb eines Lehrprobenzeitraums vor der unterrichtspraktischen Prüfung ist ausgeschlossen. Ein Besuch in einer anderen Klasse, die nicht von diesem Lehrprobenzeitraum betroffen ist, kann stattfinden.
Gemeinsame Besuche von Ausbildern und Schulleitern sind zur Sicherstellung unabhängiger Bewertungen nicht zulässig.
Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar die Aushändigung der Schulleiterbeurteilung bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleiterbeurteilung wird dann von der Schulleitung ausgehändigt.
Weiterführende Hinweise befinden sich in der vom KM herausgegebenen Handreichung für Schulleitungen zu § 13 GymPO.