Modulphase

Hinweise für Seminarausbilder

Module sind als Ausbildungsform von der Prüfungsordnung vorgeschrieben und beabsichtigen die vertiefte Behandlung fachlicher oder fächerübergreifender Themen. Für die Dozenten besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der mündlichen Prüfungen innerhalb der Modulphase Wahlmodule anzubieten. Die Referendare können die Wahlmodule freiwillig besuchen, um ihre Kompetenzen speziell in ihrem Fach oder darüber hinaus fächerverbindend zu erweitern. Die Wahlmodule können sowohl fachspezifisch als auch fächerverbindend angeboten werden. Die Pädagogik bietet ebenfalls Wahlmodule an.
Um den Austausch zwischen Schule und Seminar zu fördern, werden die Wahlmodule für die Schulen geöffnet. Interessierte Kollegen an den Schulen haben somit die Möglichkeit, an den Wahlmodulen teilzunehmen, soweit Plätze von den Referendaren nicht in Anspruch genommen werden und daher zur Verfügung stehen.

Organisation der Wahlmodule

Mit dem neuen Organisationsmodell, das mit dem Kurs 2015 eingeführt wurde, decken die Fachdidaktik und die Pädagogik über den Vorkurs, die Kompaktphase und die 105-minütigen Sitzungen im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt den Ausbildungsumfang von 102 Stunden ab. In der Modulphase nach den Prüfungen sind also keine Pflichtmodule mehr nötig. Gleichzeitig soll das attraktive Wahlmodulangebot der vergangenen Jahre aufrechterhalten werden. Auf Grund der Verlagerung von Ausbildungsanteilen der Zusatzausbildung NwT vom Kontinuum des zweiten Ausbildungsabschnitts in die Modulphase, werden die Wahlmodule an zwei dafür vorgesehenen Modultagen in drei Schienen angeboten. Bei terminlichen Engpässen an einem der beiden Modultage kann ein Ausweichtermin genutzt werden. Die Rahmenorganisation und Termine sind kursspezifisch unter Kursinformationen einsehbar.

Hinweise zur Organisation der Wahlmodule