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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:bilinguale_pruefung:start

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 Im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] führt der Referendar im Rahmen der [[portfolio:referendariat:bili:start|bilingualen Zusatzausbildung]] eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit von mindestens acht Stunden durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definiert der Referendar einen Zeitraum von drei Wochen als Lehrprobenphase, in der die Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe) stattfindet und vom Ausbilder der bilingualen Zusatzausbildung, in der Regel zusammen mit dem für das Sachfach zuständigen Ausbilder, abgenommen wird. Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten:\\ Im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] führt der Referendar im Rahmen der [[portfolio:referendariat:bili:start|bilingualen Zusatzausbildung]] eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit von mindestens acht Stunden durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definiert der Referendar einen Zeitraum von drei Wochen als Lehrprobenphase, in der die Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe) stattfindet und vom Ausbilder der bilingualen Zusatzausbildung, in der Regel zusammen mit dem für das Sachfach zuständigen Ausbilder, abgenommen wird. Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten:\\
   * Voraussetzung für die Zulassung zur [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] ist die Feststellung der Schulleitung und des Seminars am Ende der schulpraktischen Ausbildung (i.d.R. bis Juli), „dass der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlaufen ist“ ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 29 (2) GymPO]]).   * Voraussetzung für die Zulassung zur [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] ist die Feststellung der Schulleitung und des Seminars am Ende der schulpraktischen Ausbildung (i.d.R. bis Juli), „dass der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlaufen ist“ ([[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 29 (2) GymPO]]).
-  * Die zusätzliche Lehrprobe findet vor der ersten „offiziellenLehrprobenphase statt, also i.d.R. im Oktober (Dezember ist möglich, wenn kein drittes Fach ausgebildet wird). Es gelten die üblichen Rahmenbedingungen für die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:gruppengroessen|Gruppengröße]] sowie die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:ankuendigung_lp|Ankündigung]] des Termins drei Tage vorher durch die Schulleitung. In Bezug auf die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:befreiung_lp_3.fach|Befreiung von Seminarveranstaltungen]] gelten die Regelungen für die Lehrprobe im zusätzlichen Fach.+  * Die zusätzliche Lehrprobe findet vor der ersten „offiziellen“ Lehrprobenphase statt, also i.d.R. im Oktober (Dezember ist möglich, wenn kein drittes Fach ausgebildet wird). Es gelten die üblichen Rahmenbedingungen für die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:gruppengroessen|Gruppengröße]] sowie die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:ankuendigung_lp|Ankündigung]] des Termins drei Tage vorher durch die Schulleitung. In Bezug auf die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:befreiung_lp_3.fach|Befreiung von Seminarveranstaltungen]] gelten die Regelungen für die Lehrprobe im zusätzlichen Fach.
   * Lehrauftrag in einer Klasse, in der das Sachfach auf Englisch/Französisch unterrichtet werden kann, ist erforderlich. In der Regel ist dies ab dem dritten Fremdsprachenlernjahr möglich. Die gleichzeitige Übernahme von Stunden des Fremdsprachenunterrichtes in derselben Klasse zur Unterstützung ist möglich.    * Lehrauftrag in einer Klasse, in der das Sachfach auf Englisch/Französisch unterrichtet werden kann, ist erforderlich. In der Regel ist dies ab dem dritten Fremdsprachenlernjahr möglich. Die gleichzeitige Übernahme von Stunden des Fremdsprachenunterrichtes in derselben Klasse zur Unterstützung ist möglich. 
   * Bei sonst nicht bilingual unterrichteten Klassen wird gebeten, die Eltern in geeigneter Weise von diesem Projekt vorab zu informieren.   * Bei sonst nicht bilingual unterrichteten Klassen wird gebeten, die Eltern in geeigneter Weise von diesem Projekt vorab zu informieren.
portfolio/pruefung/bilinguale_pruefung/start.1608199271.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/17 10:01 von schumacher