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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Fachdidaktische Kolloquien

Jedes fachdidaktische Kolloquium dauert etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung. Das jeweilige Kolloquium nimmt inhaltlich seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit bzw. von der Unterrichtseinheit der schriftlichen Arbeit (DUE).
Das jeweilige Thema der selbst durchgeführten Unterrichtseinheiten teilt der Referendar rechtzeitig vor der Prüfung dem Landeslehrerprüfungsamt über das Formblatt "Meldung für die fachdidaktischen Kolloquien und die mündliche Prüfung in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie" mit.

Kolloquium im Dokumentationsfach

Im Fach, in dem die schriftliche Arbeit angefertigt wurde (Dokumentationsfach), entscheidet der Referendar, ob das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich seinen Ausgang von der Unterrichtseinheit der Dokumentation oder einer anderen selbst durchgeführten Unterrichtseinheit nimmt. Die Unterrichtseinheit soll dabei einer anderen Schulstufe (bzw. einer anderen Klassenstufe, falls eine andere Schulstufe nicht möglich ist) als die Lehrprobe im Dokumentationsfach zugeordnet sein.

Kolloquium im Nicht-Dokumentationsfach

Im Fach, in dem die schriftliche Arbeit nicht angefertigt wurde (Nicht-Dokumentationsfach), und gegebenenfalls einem weiteren Ausbildungsfach nimmt das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit, die möglichst einer anderen Schulstufe (bzw. einer anderen Klassenstufe, falls eine andere Schulstufe nicht möglich ist) zugeordnet sein soll als die Lehrprobe im Nicht-Dokumentationsfach. Diese Unterrichtseinheit kann im Ausnahmefall auch aus dem 1. Ausbildungsabschnitt stammen.

Ablauf des Kolloquiums

Das jeweilige Kolloquium nimmt seinen Ausgang von der jeweils gemeldeten Unterrichtseinheit. Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über die im Ausbildungsfach behandelten Inhalte hinausgehenden Beschäftigung mit dem Thema aus” (vgl. § 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den vom Referendar gemachten Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft.

portfolio/pruefung/kolloquien/fachdid_kolloquien/start.1445116231.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/17 21:10 von reinmuth