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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie

Prüfungsmodalitäten

Die Prüfung in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie orientiert sich am entsprechenden Themenkatalog des Ausbildungsplans (7 Themenfelder). Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie dauert etwa 30 Minuten; sie ist eine klassische mündliche Prüfung ohne jegliche Hilfsmittel. Der Studienreferendar kann ein Schwerpunktthema angeben, das er rechtzeitig vor der Prüfung dem Prüfungsamt mitteilt. Das Thema der Dokumentation (DUE) kann nicht Schwerpunkt der Prüfung sein. Die Prüfung im Schwerpunkt geht von einer vertieften, über den Seminarstoff hinausgehenden Beschäftigung mit einem Thema aus. Sie umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit.

Im Einzelnen gliedert sich die Prüfung also in einen ersten Teil zu einem Schwerpunktthema nach eigener Wahl (Dauer: ca. 10 Minuten) und einen zweiten Teil zum Kurs Pädagogik (Dauer: ca. 20 Minuten).

Die Anforderungen zu beiden Teilen beziehen sich auf:

• Wissen und Verständnis • Theorie-Praxis-Verknüpfung sowie • Argumentation und Darstellungsweise.

Schwerpunktthema: Es soll vom Umfang her einem der Themenfelder oder einem größeren Teilbereich des Themenfeldes entsprechen. Literaturangaben sind nicht obligatorisch, aber üblich und sinnvoll. Von der angegebenen Literatur her soll das Thema erschließbar sein. Es wird empfohlen eine Monografie und etwa drei Aufsätze anzugeben.

Als Grundlage für den zweiten Teil der Prüfung dienen die Seminarsitzungen Pädagogik. Für diesen Teil der Prüfung werden folgende Artikel als bekannt vorausgesetzt:

Alle genannten Artikel aus:

Bovet, G. / Huwendiek, V. (Herausgeber). (2014/7.): Leitfaden Schulpraxis. Berlin: Cornelsen Scriptor

HUWENDIEK, V.: Didaktische Modelle. S. 33ff. und Unterrichtsmethoden. S. 69 ff.

BOVET, G.: Die klassischen Lerntheorien. S. 186ff und Wissenserwerb und Problemlösen. S. 205 ff. MERKEL, H.: Lernstrategien und Arbeitstechniken. S. 238 ff. BOVET, G.: Lernmotivation. S. 280 ff. SCHOLZ, I.: Diagnose und Förderung. S. 304ff. WENGERT, H.G.: Leistungsbeurteilung in der Schule. S. 321 ff. MÜLLER, O.-W.: Beratung und Gesprächsführung. S. 349 ff. KERN-FELGNER, E.: Schulschwierigkeiten. S. 369 ff. TRENZ, G.: Interaktionsprozesse im Unterricht. S. 396 ff. SCHULITZ, W.: Konflikte in der Schule. S. 440ff. KERN-FELGNER, E., ZWINGMANN, M.: Das Jugendalter. S. 462 ff.

Das Kolloquium in Pädagogik/Pädagogische Psychologie dauert etwa 30 Minuten und orientiert sich am entsprechenden Teil des Ausbildungsplans (7 Themenfelder). und den daraus abgeleiteten Standards zum Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie.
Der Referendar kann ein Schwerpunktthema angeben, das er mit dem betreffenden Ausbilder abspricht und rechtzeitig vor der Prüfung dem Prüfungsamt mitteilt. Das Thema der Dokumentation gemäß § 19 kann nicht Schwerpunkt der Prüfung sein. Die Prüfung im Schwerpunkt geht von einer vertieften, über die im Ausbildungsfach behandelten Inhalte hinausgehenden Beschäftigung mit dem Thema aus. Sie umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den vom Referendar gemachten Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft. Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über die im Ausbildungsfach behandelten Inhalte hinausgehenden Beschäftigung mit dem Thema aus” (vgl. § 20 Abs. 1 APrOGymn).

Hierzu finden Sie ein Formblatt auf den Seiten des LLPA, sowie in moodle, das Sie zum vorgesehenen Termin bitte ausfüllen und im Sekretariat abgeben Bitte informieren Sie Ihre Schule über den konkreten Prüfungstermin.

Die Prüfung in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie orientiert sich am entsprechenden Themenkatalog der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (8 Themenfelder, siehe A 3-2-11-3-3 Standards Pruefung Paed SSDL Gym KA).

Spätestens acht Wochen vor der Prüfung kann ein Schwerpunktthema angegeben werden. (Vorstellungen mit dem Pädagogik-Fachleiter besprechen). Der Gegenstand und nähere Umkreis der schriftlichen Dokumentation sind als Schwerpunktthema nicht erlaubt. Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. Die Kommission geht dabei ”von einer vertieften, über den Seminarstoff hinausgehenden Beschäftigung mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft (siehe A 3.2.11.3-4 Hinweise zur mdl. Prüfung Paed).

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