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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Schulleiterbeurteilung

Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von nahezu 25 % in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § 13 der APrOGymn). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 6 Teilbereichen:

  1. Fachliche Kompetenz
  2. Didaktische Befähigung
  3. Methodisches Können
  4. Verhalten im Unterricht
  5. Erzieherisches Wirken
  6. Verhalten im Dienst

Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.

portfolio/pruefung/schulleiterbeurteilung/start.1445172599.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/18 12:49 von reinmuth