Schulleiterbeurteilung
Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 7/30 in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § 13 GymPO). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 5 Teilbereichen:
- Fachliche Kompetenzen
- Didaktische und methodische Kompetenzen
- Qualität und Erfolg des Unterrichts
- Erzieherisches Wirken und Lehrerpersönlichkeit
- Verhalten im Dienst
Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.
Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar die Aushändigung der Schulleiterbeurteilung bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleiterbeurteilung wird dann von der Schulleitung ausgehändigt.
Erläuterungen zu den Beurteilungsbereichen der Schulleiterbeurteilung
Bei den Kriterien zu den Beurteilungsbereichen handelt es sich nicht um einen abgeschlossenen und vollständig abzuarbeitenden Katalog. Von der Schulleitung ist vielmehr die gesamte Berufsfähigkeit der Studienreferendarinnen und Studienreferendare in einer Gesamtwürdigung darzustellen. Die Kriterien dienen auch dem Ziel einer möglichst großen Transparenz und Vergleichbarkeit in Ausbildung und Prüfung sowie einer leistungsgerechten Beurteilung.
Beurteilungsbereich „Unterrichten“
(fachliche Kompetenzen, didaktische u. methodische Kompetenzen; Qualität und Erfolg des Unterrichts)
Die Lehrperson achtet in Planung, Durchführung und Nachbereitung auf Qualität und Erfolg des Unterrichts. Sie unterrichtet auf der Basis fundierter fachwissenschaftlicher, fachpraktischer und ggf. fremdsprachlicher Kenntnisse sorgfältig und gewissenhaft. Grundlage der Planung ist der aktuelle Bildungsplan des allgemeinbildenden Gymnasiums mit seinen spezifischen Anforderungen und Zielsetzungen, insbesondere dem Bildungsziel der allgemeinen Hochschulreife. Die didaktische Konzeption berücksichtigt die psychologischen, soziokulturellen und fachlichen Voraussetzungen der Schüler. Die Lehrperson achtet auf altersgerechte kognitive Aktivierung, die es den Schülern ermöglicht, Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln. Der Material-, Medien- und Methodeneinsatz ist didaktisch reflektiert und im Hinblick auf die Unterrichtsziele funktional.
Nachfolgende Aspekte dienen als Impulse – im Sinne von Anregungen
Planung: Die Lehrperson …
- zeigt ihre Fähigkeit zur Analyse des Unterrichtsgegenstandes unter fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten und zu dessen Umsetzung unter didaktisch-methodischen Gesichtspunkten,
- stellt angemessene Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler her,
- reflektiert Lernvoraussetzungen,
- verknüpft einzelne Phasen des Unterrichts logisch zu einem schlüssigen Lernweg,
- plant und organisiert Unterrichtssequenzen und -einheiten stringent und zielorientiert.
Durchführung: Die Lehrperson…
- gestaltet Unterrichtsphasen sach-, schüler- und situationsgerecht,
- sorgt für Transparenz des Unterrichts, z. B. durch präzise Aufgabenstellung, Klärung von Begriffen,
- zeigt eindeutige Reaktionen auf Schülerbeiträge,
- strukturiert und rhythmisiert den Unterricht,
- verfügt über ein umfangreiches Methodenrepertoire und setzt Methoden, Sozialformen, Materialien sowie Medien funktional ein,
- ermöglicht den Erwerb und die Weiterentwicklung von Kompetenzen entsprechend den Anforderungen des Bildungsplans,
- baut differenzierende Maßnahmen ein und ermöglicht so Lernfortschritte der Schüler entsprechend ihren jeweiligen individuellen Voraussetzungen,
- setzt die Planung situativ flexibel um,
- vermittelt und fördert verschiedene Lern- und Arbeitsstrategien,
- sorgt für angemessene Sicherung der Unterrichtsergebnisse,
- setzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgskontrolle reflektiert und sachgerecht ein.
Nachbereitung: Die Lehrperson …
- reflektiert ihren Unterricht strukturiert und (selbst-) kritisch,
- erkennt in Planung und Unterricht aufgetretene Probleme und entwickelt für diese Lösungsansätze,
- ist offen für Kritik, prüft Anregungen und nimmt diese gegebenenfalls auf,
- korrigiert Schülerarbeiten sorgfältig, bewertet Schülerleistungen angemessen und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben.
Beurteilungsbereich „Erziehen"
Die Lehrperson agiert in ihrer Rolle authentisch und souverän. Sie zeigt ein wertschätzendes Verhalten im Umgang mit Schülern; dabei berücksichtigt sie die kulturelle und soziale Vielfalt der Lerngruppe. Es gelingt ihr, eine konstruktive, freundliche Unterrichtsatmosphäre zu schaffen, in der Lernbereitschaft und selbstständige Arbeit ebenso wie respektvolles Miteinander und gegenseitige Unterstützung gefördert werden. Durch ihr beispielgebendes Arbeits- und Sozialverhalten vermittelt die Lehrperson Werte, trägt zum Demokratie-Lernen bei und wird so dem Erziehungsauftrag gerecht.
Die Lehrperson …
- baut Vertrauen auf und zeigt Empathie,
- würdigt die Leistungen der Schüler und nimmt deren Fragen und Probleme ernst,
- leitet Schüler zu eigenverantwortlichem Handeln und sachgerechtem Urteilen an,
- erkennt individuellen Unterstützungsbedarf und bietet adäquate Hilfestellung an,
- reagiert bei Problemen und Konflikten angemessen und professionell,
- hat klare Erziehungsvorstellungen und kann diese vermitteln.
Beurteilungsbereich „Verhalten im Dienst“
Die Lehrperson bringt sich engagiert in das Leben der Schule ein. Sie erfüllt die dienstlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Normen zuverlässig und pflegt die vertrauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit Kollegium, Schulleitung, Eltern und anderen am Schulleben Beteiligten.
Die Lehrperson …
- nimmt Aufgaben im Rahmen ihres Lehrauftrags unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Normen mit Sorgfalt und Umsicht wahr und dokumentiert sie zuverlässig,
- zeigt Initiative, Engagement, Kreativität und Organisationsgeschick bei der Gestaltung des Schullebens, auch über den Unterricht hinaus,
- verfügt über fundierte schulkundliche Kenntnisse.