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Schulleiterbeurteilung
Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von nahezu 25 % in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § 13 der APrOGymn). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 6 Teilbereichen:
- Fachliche Kompetenz
- Didaktische Befähigung
- Methodisches Können
- Verhalten im Unterricht
- Erzieherisches Wirken
- Verhalten im Dienst
Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.
Erläuterung zu den 6 Teilbereichen
1. Fachliche Kompetenz
zum Beispiel:
Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit, bei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung
Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden und Problemen des Fachs
Einblick in die wissenschaftstheoretischen Grundlagen des Fachs
Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge
2. Didaktische Befähigung
zum Beispiel:
Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen und zur Auswahl der Unterrichtsinhalte
Problemorientierung, Transfervermögen
Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten und Unterrichtsstunden
Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht
3. Methodisches Können
zum Beispiel:
Unterrichtsformen und ihr Wechsel
Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit der Methoden und ihres Wechsels
Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität
Einsatz von Materialien und Medien, Tafel- anschrieb
Frage- und Impulstechnik
Zielorientierung, Zeitökonomie
Übung und Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse
4. Verhalten im Unterricht
zum Beispiel:
Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)
Situationsgerechtes Handeln und Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit, auf die Schüler einzugehen
Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten und möglichst viele Schüler am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen
Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache
5. Erzieherisches Wirken
zum Beispiel:
Unterrichtsatmosphäre und Lehrer-Schüler-Verhältnis
Beispielgebendes Arbeits- und Sozialverhalten
Interesse am Schüler, pädagogischer Takt
natürliche Autorität
Streben nach Gerechtigkeit
6. Verhalten im Dienst
zum Beispiel: Zuverlässigkeit Fähigkeit zur Selbstkritik und Lernbereitschaft Eigeninitiative im Unterricht und bei außer-unterrichtlichen Veranstaltungen Zusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen und Eltern