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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start

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portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start [2019/02/13 19:02] reinmuthportfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start [2020/12/17 10:14] (aktuell) schumacher
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 ===== Schulleiterbeurteilung ===== ===== Schulleiterbeurteilung =====
-Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 7/30 in die [[portfolio:pruefung:start#Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote| Gesamtnote]] ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13 GymPO II]]). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 5 Teilbereichen:+Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 7/30 in die [[portfolio:pruefung:start#Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote| Gesamtnote]] ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13 GymPO]]). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 5 Teilbereichen:
   - Fachliche Kompetenzen   - Fachliche Kompetenzen
   - Didaktische und methodische Kompetenzen   - Didaktische und methodische Kompetenzen
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   - Verhalten im Dienst   - Verhalten im Dienst
 Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.\\ Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.\\
-Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar auf Antrag die Schulleiterbeurteilung durch den Schulleiter ausgehändigt bekommen.+Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar die Aushändigung der Schulleiterbeurteilung bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleiterbeurteilung wird dann von der Schulleitung ausgehändigt.
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 ==== Erläuterungen zu den Beurteilungsbereichen der Schulleiterbeurteilung ==== ==== Erläuterungen zu den Beurteilungsbereichen der Schulleiterbeurteilung ====
portfolio/pruefung/schulleiterbeurteilung/start.1550084573.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/02/13 19:02 von reinmuth