portfolio:pruefung:schulrecht:start
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====Unterrichtsbefreiung==== | ====Unterrichtsbefreiung==== | ||
- | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen ([[https:// | + | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen ([[portfolio: |
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====Wiederholung==== | ====Wiederholung==== | ||
"Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | ||
- | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." | + | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." |
Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | ||
portfolio/pruefung/schulrecht/start.1545988447.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/12/28 09:14 von reinmuth