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Die Schulrechtsprüfung
- Die Schulrechtsprüfung findet entsprechend dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe "Kursinformationen") am Anfang des zweiten Ausbildungsabschnitts im September statt. Zu Beginn des Vorkurses wird der Prüfungszeitraum mitgeteilt. Der Prüfungsplan wird rechtzeitig bekannt gegeben (Aushang im Seminar und unter "Kursinformationen").
- Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten.
- Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem.
- Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem Faktor 1/30 ein.
- Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend„ ist eine der Voraussetzungen für das Bestehen der Lehramtsprüfung.
Unterrichtsbefreiung
Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen (Erläuterungen).
Wiederholung
„Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des
laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden.“ (§ 18 (4) GymPO)
Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember.
portfolio/pruefung/schulrecht/start.txt · Zuletzt geändert: 2020/12/17 10:18 von schumacher