portfolio:pruefung:schulrecht:start
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"Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | ||
- | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." | + | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." |
Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | ||
portfolio/pruefung/schulrecht/start.1554107834.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/04/01 08:37 von reinmuth