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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:ankuendigung_lp

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Ankündigung des Lehrprobe

Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung an den Referendar in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig an den Schulleiter. Gemäß § 21 Abs. 2 der APrOGymn erhält der Referendar „am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet” die Mitteilung. Samstage werden als Werktage gezählt. Also: Wenn der Tag der Mitteilung ein beweglicher Ferientag oder Feiertag ist, kann das Thema am vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen. Der Referendar ist verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine entsprechende Mitteilung vorliegt. Sollte das mitgeteilte Stundenthema aus Gründen, die der Ref. nicht zu vertreten hat, nicht behandelt werden können (z.B. Ausfall vorausgehender Stunden wegen Neuschnee), ist der Fachleiter sofort in Kenntnis zu setzen. In den ersten drei Tagen nach Ferienabschnitten wird in der Regel keine Lehrprobe angesetzt. Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe.

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/ankuendigung_lp.1445011162.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/16 15:59 von reinmuth